Angenommen, man ersteht eine Festplatte und dieser Datenträger gibt noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist seinen Geist auf. Ist der Verkäufer (Hersteller?) in diesem Fall verpflichtet, die Kosten für eine mögliche Datenrettung von diesem Objekt zu übernehmen? Auch wenn der Verkäufer/Hersteller selbst dazu nicht in der Lage wäre und die Datenrettung von Dritten übernommen in Rechnung gestellt werden würde?
Zum Umtausch der Platte gg. eine gleichwertige, neue, funktionstüchtige, ist der Verkäufer/Hersteller, soweit ich weiß, verpflichtet, aber wie sieht es mit der Verantwortung für Folgeschäden , d.h. den Datenverlust, aus, der durch das schadhafte Produkt verursacht wurde? Ist allein der „Endnutzer“ für die Sicherung seiner Daten zuständig? Was aber, wenn die besagte Festplatte bereits als Sicherungs-, d.h. Backup-Medium genutzt wurde?
Was aber, wenn die besagte Festplatte bereits als Sicherungs-,
d.h. Backup-Medium genutzt wurde?
Dann sind doch hoffentlich die Originaldaten noch im Computer
vorhanden.
Sind sie, angenommenerweise, nicht mehr, zumindest nicht in der benötigten Version.
Der Hersteller verkauft Festplatten ohne Daten, also kann er
nur dafür
verantwortlich sein.
Aber es sind doch Folgeschäden durch das fehlerhafte Produkt entstanden. Wenn es die Haftung für solche mittelbar verursachten Schäden nicht gäbe, dann würden sich doch auch die Auto-, Laptop- und Lebensmittelhersteller ihre ab und zu vorkommenden, sicher immens teueren Rückrufaktionen sparen, oder?
folgen wir deiner Rechtsauffasung anhand des folgenden fiktiven Beispiels:
Die Festplatte wird zur Steuerung eines Kernreaktors verwendet. Aufgrund eines Festplattendefektes kommt es zur Kernschmelze, 2 Millionen Personen werden verstrahlt und 30% des deutschen Bundesgebietes werden Sperrgebiet und sind die nächsten 500 Jahre nicht nutzbar.
Deiner Therorie nach müsste Herr Seagate oder Herr Samsung nun 65 Trillionen Schadenersatz zahlen, da der Schaden durch die defekte Festplatte verursacht wurde.
Aber da genau liegt der Denkfehler. Ein solcher Schaden entsteht ausschließlich dadurch, dass der üblichen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wurde, nämlich entsprechende Redundanzen und Backups vorzuhalten. Wo sollte man da auch anfangen und aufhören ?
Anders sieht es natürlich aus, wenn es um Fragen der Produkthaftung geht, d.h. durch das Produkt selbst Menschen oder Sachen zu Schaden kommen, also wenn ein explodierender Akku selbst eine Person schädigt. Nun hat im o.g. Fall ja nicht die Festplatte direkt dafür gesorgt, dass halb Deutschland ausgerottet wurde. Daher ist die Haftung hier ganz anders zu beurteilen.
Gruß
S.J.
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