Garantie/Gewährleistung...Lesehilfe bitte

Hallo,

Folgende Sätze finden sich in den AGB eines Internetanbieters:

>11. Gewährleistung und Haftung
>Die Gewährleistung für alle verkauften neuen Gegenstände beträgt 24 Monate ab Übergabe. Eine darüber hinausgehende Herstellergarantie gibt *piep* an den Besteller weiter. *piep* haftet jedoch nicht für die Garantie des Herstellers. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Gegenstände beträgt 12 Monate. In jedem Fall sollten bei Mängelrügen zweckmäßigerweise Kaufbeleg und Garantieurkunde mit vorgelegt werden. *piep* ist berechtigt, aufgetretene Mängel des verkauften Gegenstandes durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Scheitert dies innerhalb einer zumutbaren Frist oder wird dies abgelehnt oder unzumutbar verzögert, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages nach seiner Wahl verlangen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Muss ich das so verstehen, dass innerhalb von 2 Jahren ein Defekt über den Internetanbieter geregelt wird? Oder muss der Käufer sich bzgl Garantie an den Hersteller direkt wenden?

Sorry, ich versteh die Vertragssprache einfach nicht.

Gruss
M.

Gewährleistung gibt es vom Verkäufer…12 oder 24 Monate
Garantie gibt es vom Hersteller…die kann auch länger laufen.