Garantie Gurtwickler

Im Nov. 2013 wurden neue mechanische Gurtwickler mit Gurte für den Rolladen eingebaut. Nun lässt sich die Gurte nicht mehr richtig aufwickeln. Sie hängt schlaff herunter und man muss sie von Hand in den Wickler nachschieben. Der Fensterbauer ist der Meinung, dass der Gurtwickler ein Verschleissteil ist, das täglich mehrmals in Gebrauch ist und nicht der gesetzlichen Garantiezeit von 2 Jahren unterliegt.

Ist das Richtig, dass man die Reparatur nach 15 Monaten selber bezahlen muss?

In deinem Fall muss man zwischen Garantie in Gewährleistung unterscheiden:

Die Garantie ist IMMER eine Freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers,
es gibt also keine Gesetzliche Bestimmung darüber,  was und wie über die Garantie läuft.

„Gesetzlich“ ist die Gewährleistung,  die IMMER 2 Jahre beträgt und dir vom Verkäufer  gewährt wird,  nicht vom Hersteller.  Und jetzt der für dich wichtige Aspekt:

Die Gewährleistung sichert dich bei Fehlern ab,  die bei der Übergabe der Ware schon bestanden.  Die ersten 6 Monate nach Kauf müsste dir der Händler beweisen,  dass dem nicht so ist,  um aus der Sache rauszukommen. 

NACH Ablauf der 6 Monate musst wiederum du beweisen dass der Fehler bei Übergabe  schon bestand,  ansonsten kann der Händler seine Haftung ablehnen…

Hallo!

Doch auch Gurtwickler haben 2 Jahre Gewährleistung. Alle neuen Waren haben das.

Das Problem für Dich ist aber, dieses Gesetz sagt gar nicht, der Wickler muss bei Defekt innerhalb von 2 Jahren kostenfrei instandgesetzt werden !

Gewährleistung ist nämlich keine Garantie.

Es geht nur um Mängel, die schon von Anfang an, dann meist verdeckt, vorhanden waren.
Bricht zufällig die Feder nach 3 Monaten, dann wird man zugunsten des Kunden annehmen, sie hatte einen Fehler vom Werk aus. Man ersetzt kostenfrei.

Bricht sie nach 7 Monaten, dann muss leider der Kunde beweisen (mit einem Gutachten eines Sachverständigen etwa) es war doch ein Herstellungsfehler und deshalb von Anfang an vorhanden, hat sich eben nur nicht gleich gezeigt.
Schwierig bis nahezu unmöglich.

Dann ist der Handwerker/Händler raus aus der Haftung.  Dann kann nur eine Herstellergarantie helfen, die extra eingeräumt wurde.

MfG
duck313

Wirklich Kaufvertrag?
Hallo,

ihr bezieht euch beide auf die Sachmägelhaftung bei Kaufverträgen.
Handelt es sich hier nicht eher um einen Werkvertrag?

Mag sein,  aber auch Werkverträge unterliegen 2 Jahre Gewährleistung… 
Nur ob der Passus mit der Beweislastumkehr genauso gilt,
würde ich jetzt nicht zu 100% sicher beantworten können:smile:  

Mag sein,  aber auch Werkverträge unterliegen 2 Jahre
Gewährleistung… 

ein wenig komplizierter ist es schon:
http://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html

Für mechanische Gurtwickler gibt es keine Garantie. Die gibt es nur für elektrische. Also: am falschen Ende gespart.