Im Nov. 2013 wurden neue mechanische Gurtwickler mit Gurte für den Rolladen eingebaut. Nun lässt sich die Gurte nicht mehr richtig aufwickeln. Sie hängt schlaff herunter und man muss sie von Hand in den Wickler nachschieben. Der Fensterbauer ist der Meinung, dass der Gurtwickler ein Verschleissteil ist, das täglich mehrmals in Gebrauch ist und nicht der gesetzlichen Garantiezeit von 2 Jahren unterliegt.
Ist das Richtig, dass man die Reparatur nach 15 Monaten selber bezahlen muss?