Nein.
das hängt damit zusammen, das Hersteller gar nichts mit Gewährleistung zu tun haben. Du kaufst bei einem Händler, der muss die Gewährleistung übernehmen.
Der Hersteller kann ein Garantieversprechen ausloben.
Und im ersten Jahr ab Kauf wäre es zu überlegen, ob man nicht statt Gewährleistung lieber die Garantie des Herstellers beansprucht. Da muss man nämlich nichts belegen (versteckter Mangel, der sich erst nach x Monaten zeigte). Hier reicht schlicht „Geht nicht mehr“.
Und dann wird repariert oder auch mal ersetzt - außer der Kunde hat den Schaden verursacht. Dann kann Garantie wie Gewährleistung entfallen.
grundsätzlich hat man ja in den ersten 6 Monate nach Kauf noch die weitgehenden kundenfreundlichen Rechte, man muss nicht beweisen, die Ware war schon beim kauf kaputt . Hier reicht der Anschein.
Der Händler könnte allenfalls den Gegenbeweis antreten, das es eben kein bereits am Kauftag verdeckt vorhandenen Fehler war. Macht er i.d.R. aus Kostengründen nicht.
Deshalb kann es tatsächlich sinnvoll sein, auch im Fall, Schaden innerhalb der ersten 6 Monate, trotzdem die Herstellergarantie zu nutzen. Muss man halt sehen.
Aber dort bekommt man „nur“ Reparatur oder Ersatz, nach Wahl des Herstellers.
Nicht mehr.
kein Geld zurück, keine Rückgabe des Gerätes gegen Geld. Kein (denkbarere) Schadenersatz.