Garantie, Hemmung der Garantiezeit bei Garantiefall ?

Hallo!

Angenommen, ich kaufe eine Uhr mit 2 Jahren Herstellergarantie.

Nach 1 Jahr gibt es einen Mangel, ein Garantiefall, den der Hersteller nach Einsenden der Uhr auch anerkennt und behebt.
Er gibt jedoch an, die Reparatur dauert bis zu 6-8 Wochen.
Und der Hersteller teilt auf die Frage mit, ob die ca. 2 Monate hinten an die 2 Jahre Garantie angehängt werden, dass nein.

Ist dies rechtens (?), denn de facto könnte so ein Hersteller zB 9 Monate lang reparieren und der Käufer hätte dann noch 3 Monate Restgarantie…ist so die Rechtslage?

Quellenangaben bei einer Antwort wäre super!

LG
Frank

Das ist rechtens. 2 Jahre meint schlicht und einfach ab Kaufdatum 2 Jahre.
Egal ob es wochenlang in der Werkstatt war. Garantie verlängert sich nicht, auch läuft sie nach Reparatur nicht neu an.

Bedenke, Garantie ist eine rein freiwillige Sache des Herstellers. er muss sie nicht bieten.
Und weil er es nicht muss, kann er alle möglichen Einschränkungen machen, wie er die Garantie ausgestaltet.

Eine andere Sache wäre die gesetzliche Gewährleistung, die wird ja oft mit „Garantie“ bezeichnet, meint aber was ganz anderes !

MfG
duck313

Duck313

Danke Dir!

Das heißt, deswegen ist es gesetzlich auch nirgendwo geregelt (!?),
weil es eine freiwillige Herstellersache ist…?

Kann es sein ,dass die meisten Garantiegeber nach einer solchen Reparatur dann dennoch auf diese mindestens noch 12 Monate geben!?

LG
Frank

Nein. Ich kenne aus meiner Branche einige Firmen, die ein halbes Jahr Garantie nach der Reparatur bieten.

Apple gewährt zum Beispiel 90 Tage Garantie.

Andere wiederum nicht mal einen Tag.

Grüße

Nein, ich kenne keine. Es wäre auch für den Garantiegeber nicht sinnvoll.

Mit der Garantie hast Du das Recht, das Gerät wird nach den Garantiebestimmungen instandgesetzt oder auch ausgetauscht. mehr nicht.
keine Verlängerung der alten Garantiezeit, es beginnt keine neue Garantiezeit.
Überleg mal, wenn Du am Ende der 2 Jahre einen Fehler bemängelst, dann wird der auch beseitigt. Genauso wie einer der schon nach 4 Wochen auftrat.
Aber 2 Jahre sind 2 Jahre- danach ist Schluss.
Danach kann man nur auf (ebenfalls rein freiwillige) Kulanz hoffen.

Irgendwie verwechselst Du was, Du hast völlig falsche Erwartungen.

Wenn Du eine Reparatur bezahlst, dann- und nur dann, hast Du auf diese Reparatur eine neue Gewährleistung (nicht Garantie). Und die ist gesetzlich geregelt. Wie die Gewährleistung beim Kauf im Laden oder online.

Aber wenn Du bei einer Uhr ein neues Armband oder Uhrglas gegen Geld austauschen lässt, dann gibt es die Gewährleistung auch nur auf das Armband oder das Glas. Nicht wenn ein anderer Fehler (Zeiger fällt ab, Uhr geht nicht mehr) auftritt.

MfG
duck313

Danke Pierre und Duck313:

nun, dann wäre es wohl von vorneherein schlauer, sich auf Gewährleistung zu berufen, mal von der Beweislastumkehr (nach wohl 6 Monaten abgesehen)…denn m.E. hat man bei Gewährleistung eben dann fürs Band oder Glas eine neue 2 Jahresfrist, ab Reparatur.

Kann es daher sein, dass ein Hersteller absichtlich erst gar nicht binnen der 2 Jahre (angenommen die Garantie ist auch nur 2 Jahre) das Thema Gewährleistung erwähnen?
Denn bei einer Reparatur müssten sie dann ja au die reparierte Leistung neuerlich gewährleisten, bei Garantie also nicht.
OK; die Gewährleistung macht man wohl eher beim Kaufvertragspartner geltend…was bei einer Uhr zB Galeri… Kaufh… ist, worin direkt aber die Uhrenhersteller sitzen.

Also nehmen die Hersteller GERNE schnell einen Garantiefall an um nicht in die Gewährleistung zu kommen?
Und wenn ein Kunde keine Garantie für den Mangel anerkannt bekommt, kann er sich dann also auf Gewährleistung berufen…das wohl immer.
NUR: wenn der Hersteller die Garantie ablehnt, werden die Gründe dafür wohl auch die Gewährleistung scheitern lassen…

LG
Frank

Naja, es gibt Hersteller, die den Ball gerne zwischen Händler <-> Kunden <-> Hersteller hin und herschießen und den Kunden an seinen Händler verweisen und ihm nahelegen, sich auf die Gewährleistung zu berufen. Während der Händler die Garantie als das bessere Mittel ansieht.

Um die nur 1 jährige Garantie etwas zu „verbessern“ weist zum Beispiel Apple ausdrücklich auf die 2 jährige Gewährleistung hin.

Wie gesagt, der Hersteller hat mit der Gewährleistung nichts zu tun.

Nicht immer. Wenn der Hersteller z.B. die Garantie bei einem Handy aus Grund eines Feuchtigkeitsschadens ablehnt, wird der Händler die Gewährleistung ebenfalls ablehnen.

Den Satz las ich erst, als ich meine Antwort auf den vorangegangenen Satz las. :wink:

Aber ja, in vielen Fällen scheint es sinnvoller, wenn der Kunde sich zumindest im ersten halben Jahr auf die Gewährleistung bei seinem Händler beruft. Auch wenn es im realen Leben in vielen Fällen zu keinen anderen Ergebnissen führen wird.

Nein.
das hängt damit zusammen, das Hersteller gar nichts mit Gewährleistung zu tun haben. Du kaufst bei einem Händler, der muss die Gewährleistung übernehmen.
Der Hersteller kann ein Garantieversprechen ausloben.

Und im ersten Jahr ab Kauf wäre es zu überlegen, ob man nicht statt Gewährleistung lieber die Garantie des Herstellers beansprucht. Da muss man nämlich nichts belegen (versteckter Mangel, der sich erst nach x Monaten zeigte). Hier reicht schlicht „Geht nicht mehr“.
Und dann wird repariert oder auch mal ersetzt - außer der Kunde hat den Schaden verursacht. Dann kann Garantie wie Gewährleistung entfallen.

grundsätzlich hat man ja in den ersten 6 Monate nach Kauf noch die weitgehenden kundenfreundlichen Rechte, man muss nicht beweisen, die Ware war schon beim kauf kaputt . Hier reicht der Anschein.
Der Händler könnte allenfalls den Gegenbeweis antreten, das es eben kein bereits am Kauftag verdeckt vorhandenen Fehler war. Macht er i.d.R. aus Kostengründen nicht.

Deshalb kann es tatsächlich sinnvoll sein, auch im Fall, Schaden innerhalb der ersten 6 Monate, trotzdem die Herstellergarantie zu nutzen. Muss man halt sehen.
Aber dort bekommt man „nur“ Reparatur oder Ersatz, nach Wahl des Herstellers.
Nicht mehr.
kein Geld zurück, keine Rückgabe des Gerätes gegen Geld. Kein (denkbarere) Schadenersatz.