angenommen man wohnt im EU-Ausland (Oesterreich, Niederlande, Frankreich etc.). Dort kauft man einen Gegenstand wie z.B. einen PC oder TV.
Im Geschaeft werden einem gegen Aufpreis fuenf Jahre Garantie angeboten.
Jetzt zieht man nach Deutschland, dort geht dieses Geraet kaputt.
Prinzipiell hat der Verkaeufer doch trotzdem die Pflicht seine Garantie zu erfuellen. Oder nicht? Was heisst der Verkaeufer muesste sich drum kuemmern das das Geraet wie auch immer repariert wird.
Oder gilt eine solche Garantie nur im Land des Verkaufs?
Welche Kompromisse muesste hierbei der Kaeufer evtl. eingehen? Denn z.B. einen 50kg-Fernseher zu verschicken duerfte teuer werden.
Inwieweit besteht Mitwirkungspflicht des Kaeufers und inwieweit muss sich der Verkaeufer um alles kuemmern?
Wenn z.B. im Land des Verkaufs Abholservice bestanden haette, kann der Kaeufer doch schlecht darauf bestehen wenn er ein paar 100km weiter weggezogen ist? Oder doch? Denn andererseits hat er ja fuer diesen Service bezahlt.
Und wo steht das? Wo wird das geregelt?
Und bei Garantiesachen: Inwieweit kann ein Geschaeft einen Kunden eigentlich abwimmeln das nur der Ankaufsbeleg als Garantiebescheinigung gilt?
Denn eigentlich hat doch das Geschaeft bei Lieferung die Daten des Kaeufers, koennte also den Vorgang nachvollziehen wenn gewollt.
Ich habe mal gehoert das man auch zum Umtausch von Waren gesetzlich eigentlich keinen Kasssenbon benoetigt. Stimmt das?
Und waere das in einem Garantiefall in dem die Verkaufsdaten vom Geschaeft selber nachzuvollziehen sind auch so? Ich meine wenn ich mir ein Handy kaufe und nach Hause schicken lasse, dieses geht kaputt und ich habe den Bon nicht mehr, koennte das Geschaeft doch ganz einfach ueber Namen und Adresse die Daten der Transaktion nachvollziehen.
Inwieweit sind sie dazu verpflichtet?
Oder besteht die einzige Garantie wirklich in einem Stueck Papier?
Und bei Garantiesachen: Inwieweit kann ein Geschaeft einen
Kunden eigentlich abwimmeln das nur der Ankaufsbeleg als
Garantiebescheinigung gilt?
Denn eigentlich hat doch das Geschaeft bei Lieferung die Daten
des Kaeufers, koennte also den Vorgang nachvollziehen wenn
gewollt.
Ich habe mal gehoert das man auch zum Umtausch von Waren
gesetzlich eigentlich keinen Kasssenbon benoetigt. Stimmt das?
Und waere das in einem Garantiefall in dem die Verkaufsdaten
vom Geschaeft selber nachzuvollziehen sind auch so? Ich meine
wenn ich mir ein Handy kaufe und nach Hause schicken lasse,
dieses geht kaputt und ich habe den Bon nicht mehr, koennte
das Geschaeft doch ganz einfach ueber Namen und Adresse die
Daten der Transaktion nachvollziehen.
Inwieweit sind sie dazu verpflichtet?
Oder besteht die einzige Garantie wirklich in einem Stueck
Papier?
Soweit ich weiß must du beweisen können, dass du das Gerät in dem Geschäft gekauft hast. Zeugen würden also auch gehen. Das ist in Deutschland so, aber ich weiß nicht on das in dem Land das du meinst auch so ist.
Hallo,
da eine Garantie eine nicht gesetzlich festgelegte Zusatzleistung ist, kann der Garantiegeber in den Garantievertrag hineinschreiben, was er will. Wenn da drinsteht, dass da Gerät im Laden abgegeben werden und ein Kaufbeleg vorhanden sein muss und das Gerät das Land nicht verlassen haben darf und der Originalkarton benötigt wird und… dann ist das eben so.
Entweder der Garantienehmer hält sich dann an die im Garantievertrag verabredeten Bedingungen oder es gibt keine Garantie, wenn der Garantiegeber nicht will.
Gruß
loderunner (ianal)
Hmm okay.
Was aber wenn in der Garantie beispielsweise nur steht das man eben den Bon benoetigt. Weiterhin sind ueber das Land in dem man sich befindet keine Angaben gemacht aber Teil der Garantie ist es das das Geraet bei mir zu Hause abgeholt wird?
Was aber wenn in der Garantie beispielsweise nur steht das man
eben den Bon benoetigt.
Da steht mit Sicherheit noch ein wenig mehr. Z.B. was in Richtung ‚Garantie für Deutschland‘ bzw. ‚Garantie für Österreich‘, ‚eingeschlossen sind…‘ ‚ausgeschlossen sind‘… etc.
Ohne die genauen Bedingungen kann man leider wenig sagen. Nur halt, dass genau das gilt, was in den Garantiebedingungen steht.
Gruß
loderunner
Soweit ich weiß must du beweisen können, dass du das Gerät in
dem Geschäft gekauft hast. Zeugen würden also auch gehen. Das
ist in Deutschland so, aber ich weiß nicht on das in dem Land
das du meinst auch so ist.
trifft auf Gewährleistung zu, nicht aber auf Garantie. Der Garantiegeber kann seine Bedingungen nach belieben ausgestalten. Wenn er das festlegt, muss der Käufer das Gerät auf seine Kosten unter Beibringung einer notariell beglaubigten Kopie des Kaufbelegs zur Fachwerkstatt nach Peking senden. Kurzum: Der Garantiegeber diktiert die Bedingungen. Auich wenn es nicht immer nachvollziehbar ist, kann er auf Vorlage bestimmter Belege bestehen. Da keiner verpflichtet ist eine Garantie zu geben, gibt es auch kaum gesetzliche Regelungen hierfür.