Hallo Zusammen,
ich hoffe in dem folgenden ausgedachten Fall Garantie und Gewährleistung nicht durcheinander zu bringen.
Also:
S kauft online eine Grafikkarte bei A. Nach einem Jahr und 10 Monaten funktioniert diese nicht mehr.
S wendet sich also an den Verkäufer und dieser teilt ihm mit, dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat und man wenig Chancen auf eine Erstattung oder Austausch sieht.
S wendet sich an den Hersteller. Dieser verlangt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 GBP ca. 30 € für die Prüfung der Karte! Ob eine Reparatur, Austausch oder Ablehnung erfolgt ist damit noch nicht gesagt.
- Ist eine derartig hohe Gebühr ok/normal?
- Der Hersteller hat 2009 seine Garantielaufzeit auf 5 Jahre aufgestockt. Gilt diese auch für davor gekaufte Artikel?
- Ich denke das nach der relativ langen Laufzeit der Grafikkarte von fast zwei Jahre hier keine Gewährleistung mehr greifbar ist?
- Gekauft wurde die GK in Deutschland, der Hersteller fordert aber den Versand nach GB? (Teuer)
- Die Bearbeitungsgebühr muss vor dem Versand bezahlt werden, erst dann erfolgt die Einsendung und Prüfung der Karte.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Samy
Hallo,
S wendet sich also an den Verkäufer und dieser teilt ihm mit,
dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat und man wenig
Chancen auf eine Erstattung oder Austausch sieht.
damit wäre die Sachmangelhaftung also erledigt. Zu allen anderen Fragen: die meisten Antworten findet man in den Garantiebedingungen.
Gruß
Christian
Hallo,
Also:
S kauft online eine Grafikkarte bei A. Nach einem Jahr und 10
Monaten funktioniert diese nicht mehr.
S wendet sich also an den Verkäufer und dieser teilt ihm mit,
dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat und man wenig
Chancen auf eine Erstattung oder Austausch sieht.
selbst ohne Insolvenz dürften schwerlich Ansprüche bestehen. Gewährleistung gilt nur für Mängel, die bei Kauf/Gefahrübergang schon vorhanden waren. Hierfür trägt der Käufer die Beweislast. Die Beweisführung dürfte schwierig bis unmöglich sein, da die Sache ja 22 Monate funktionierte. Wie könnte das sein, wenn sie schon bei Kauf mangelhaft war?
S wendet sich an den Hersteller. Dieser verlangt eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 GBP ca. 30 € für die Prüfung
der Karte! Ob eine Reparatur, Austausch oder Ablehnung erfolgt
ist damit noch nicht gesagt.
Hat der Hersteller dem Endkunden denn überhaupt eine Garantie eingeräumt? Hierzu ist er ja nicht verpflichtet. Wenn ja, wie lauten die Bedingungen?
- Ist eine derartig hohe Gebühr ok/normal?
Wenn die Bedingungen es so regeln oder der Hersteller im Rahmen der Kulanz handelt: Ja.
- Der Hersteller hat 2009 seine Garantielaufzeit auf 5 Jahre
aufgestockt. Gilt diese auch für davor gekaufte Artikel?
Wohl eher nicht. Aber auch das kann nur der Garant beantworten.
- Ich denke das nach der relativ langen Laufzeit der
Grafikkarte von fast zwei Jahre hier keine Gewährleistung mehr
greifbar ist?
Fast ist das falsche Wort. Die Gewährleistung ist zwar noch nicht verjährt aber die Beweislast für die Mangelhaftigkeit bei Übergabe liegt halt beim Käufer.
- Gekauft wurde die GK in Deutschland, der Hersteller fordert
aber den Versand nach GB? (Teuer)
Siehe Antwort zu 1.
- Die Bearbeitungsgebühr muss vor dem Versand bezahlt werden,
erst dann erfolgt die Einsendung und Prüfung der Karte.
Siehe Antwort zu 1.
Gruß
S.J.