Garantie nach EU-Recht

Hallo zusammen,
habe mir einen Motor bei einem Händler in den Niederlanden gekauft und nun wurde beim Einbau festgestellt, dass das Ding einen Lagerschaden hat und alleine die Reparatur schon Materialkosten zwischen 1500 und 2000 Euro verschlingen würde. Der Motor wurde aus Japan importiert, aber nicht in meinem Auftrag. Ich hatte nur angefragt, ob die einen Motor haben. Die Maschine war gebraucht.

Allerdings habe ich jetzt festgestellt, dass auf der Rechung „No warranty on egine und gearbox“ steht. Aber da er ja ein Händler ist, muss er doch der Gewährleistungspflicht nachkommen, oder?
Er kann sich davor doch nicht drücken?
Wie ist denn in diesem Fall das EU-Recht? Stimmt es mit dem deutschen Recht überein?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Christian

Sachmangelhaftung nach EU-Recht
Hallo,

Wie ist denn in diesem Fall das EU-Recht? Stimmt es mit dem
deutschen Recht überein?

das deutsche Recht ist so, weil das EU-Recht das so verlangt. Die niederländische Regelung kann nur verbraucherfreundlicher sein als die deutsche, denn die entspricht dem Minimum nach EU-Recht.

Die entscheidende Frage ist, wann Du das Ding gekauft hast.

Gruß,
Christian

Ich habe den Motor vor drei Monaten gekauft, aber erst jetzt eingebaut.

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Ich habe den Motor vor drei Monaten gekauft, aber erst jetzt
eingebaut.

Na dann: Wandelung, Minderung, Nachbesserung. Das übliche halt unter Würdigung der geltenden AGB.