Garantie nach Nacherfüllung

Mich würde interessieren, wie die Rechtslage in folgendem Fall aussehen könnte:
Jemand kauft als Privatperson im Einzelhandel z.B. einen Computer. Dieser geht noch innerhalb der Garantiezeit kaputt. Der Käufer erhält einen neuen Computer. Dieser geht allerdings nach einem Jahr ebenfalls kaputt. Die Garantiezeit seit Kaufvertrag ist bereits abgelaufen.
Gilt die Garantie für den „neuen“ Computer, oder hat der Käufer keinerlei Garantieansprüche mehr, weil die Garantie des ersten Gerätes bereits abgelaufen ist???

Und: Wie lang ist die Garantie bei derartigen Kaufverträgen üblicherweise? (3 Jahre - oder?)

Würde mich über Antworten und/oder Anregungen freuen!

Hallo!
Der Einfachheit halber übernehme ich einfach mal den Terminus „Garantie“, auch wenn es sich hier um Gewährleistung handelt, spielt aber hier keine Rolle.
Die „Garantie“ fängt immer wieder von vorne an, wenn ein neues Gerät geliefert wird. Anders, wenn zB nur die Tastatur ausgetauscht wird, dann fängt die „Garantiezeit“ nur für die Tastatur von vorne an. Diese Beträgt grundsätzlich 2 Jahre.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.

MfG

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Hallo,

Die „Garantie“ fängt immer wieder von vorne an, wenn ein neues
Gerät geliefert wird.

diese definitve Aussage irritiert mich. Wie kommst Du darauf?

Gruß,
Christian

Quellenangabe bitte

Die „Garantie“ fängt immer wieder von vorne an, wenn ein neues
Gerät geliefert wird. Anders, wenn zB nur die Tastatur
ausgetauscht wird, dann fängt die „Garantiezeit“ nur für die
Tastatur von vorne an. Diese Beträgt grundsätzlich 2 Jahre.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.

Hallo,

meiner Meinung nach Unsinn, aber sicher kannst Du eine Quelle nennen, die einen entsprechenden Rechtsanspruch begründet ?

Gruß

Matthias

Gewährleistung endet nach 24 Monaten. (Es sei denn es kämen
irgendwelche Verkürzungen in Frage-aber wir wollen ja nicht
abschweifen)
Wenn im 23. Monat das Produkt komplett kurzfristig ausgetauscht wird,
habe ich bis Ende des 24. Monats die Gewährleistung und das
war´s.
-Das wäre das Gesetz.

Garantie: Hier kann festgelegt sein, das sich durch Austausch
die Garantiezeit komplett verlängert. Das bei einer Reparatur, für den Reparaturzeitraum, mir ein Strauß Blumen täglich zusteht…

Hi,

Gewährleistung endet nach 24 Monaten. (Es sei denn es kämen
irgendwelche Verkürzungen in Frage-aber wir wollen ja nicht
abschweifen)
Wenn im 23. Monat das Produkt komplett kurzfristig
ausgetauscht wird,
habe ich bis Ende des 24. Monats die Gewährleistung und das
war´s.
-Das wäre das Gesetz.

das ist auch meine Meinung, daher habe ich ja Benjamin um Aufklärung gebeten, woher er die so bestimmte Aussage hernimmt. Bisher kommt da ja nichts…

Garantie: Hier kann festgelegt sein, das sich durch Austausch
die Garantiezeit komplett verlängert. Das bei einer Reparatur,
für den Reparaturzeitraum, mir ein Strauß Blumen täglich
zusteht…

Meine Beispiele dafür, wie flexibel eine Garantie ausgestaltet werden kann, kommen irgendwie meist aus dem Nahrungsmittel- oder Baustoffbereich. Bei Dir sinds die Blumen. Ob das irgendwie Rückschlüsse auf unsere geistige Polung zuläßt…? :wink:

Gruß,
Christian