Garantie Nähmaschine - Anspruch Umtausch?

Ein Kunde kauft im September 2012 eine Nähmaschine eines namhaftes deutschen Unternehmens, die als besonders laufleise beworben wurde. Anfangs läuft die NähMa sehr leise, wie versprochen, nach 4 Monaten beginnt sie lauter zu werden, nach insgesamt 5 Monaten schreibt der Käufer den Hersteller an - der Käufer soll die NähMa einsenden, was er auch tut. NähMa wurde durchgesehen und dem Käufer zeitnah zurückgesandt. NähMa ist leise, alles gut. 1 Woche später beginnt NähMa wieder lauter zu werden, insgesamt 4 Wochen später schreibt der Kunde wieder die Firma an - Antwort: der Techniker habe bei der Durchsicht keinen Mangel gefunden, das seien normale Laufgeräusche und muss der Kunde so hinnehmen. Der Käufer entgegnete, er habe die NähMa nur unter der Voraussetzung gekauft, da diese als laufleise angeworben wurde und nun ist sie so laut, dass man nicht nähen kann ohne Kopfschmerzen zu bekommen oder Sausen auf den Ohren. Die Firma meint: der Kunde könne ja eine elektronische hochwertigere NähMa kaufen, allerdings nehmen sie die jetzige im Gegenzug nicht zurück. Da der Kunde keine zwei Nähmaschinen brauchen kann, kommt dies nicht in Frage.

Nun will der Kunde die NähMa ein zweites Mal zum Hersteller schicken zur Durchsicht. Was kann er tun, wenn abermals die NähMa nach Eingang wieder laut wird? Hat er dann Pech gehabt und bleibt auf einer unbrauchbaren NähMa sitzen?

Hallo!

„Besonders laufruhig, laufleise“ ist etwas vage als „zugesicherte Eigenschaft“. Geräusche sind sehr subjektiv empfunden, er eine findet es OK, dem anderen fallen die Ohren ab.

Da sie aber tatsächlich als leise empfunden wurde, was sich aber nach gewisser Laufzeit ändert, ist das schon ein Mangel.
Und nach erster Reklamation muss doch auch etwas verändert worden sein, denn sie war ja wieder leise. Aber nur kurz.

Also stellt sich doch die Frage, was verursacht es und wieso verstellt sich an der Mechanik so schnell etwas.
Die vorgeschriebene Reinigung und Wartung(Öl?) wurde nach Empfehlung gemacht ?

Leider ist ja inzwischen das erste halbe(kundenfreundliche) Jahr um, nun wird’s schwierig mit der gesetzlichen Gewährleistung.
Die Garantie nützt m.E. hier nichts.

Grundsätzlich könnte man sich auf den Standpunkt stellen Gerät ist mangelhaft und kann nicht dauerhaft repariert werden.

Rücktritt vom Kauf erklären und sein Geld zurückverlangen.

MfG
duck313