Hallo, ich verkaufe ab und zu einen gebrauchten Kaffeevollautomaten von Delonghi.
Ich agiere als Kleinunternehmerin und habe Freude am Vekaufen.
Nun habe ich eine Frage von einem Kunden die mich stutzig macht.
Muss ich eine Abtretungserklärung von dem Erstbesitzer hinsichtlich der Garantie verlangen?
Wäre mir super wichtig eine Antwort zu bekommen.
Liebe Grüsse
Amelie
Hallo,
zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies nicht differenziert bzw. mit der Garantie gleich gesetzt.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Hier wäre zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Garantie besteht und ob bzw. unter welchen Bedingungen diese auf den Käufer übertragbar ist. Viele Hersteller räumen die Garantie nur Erstkäufern ein. Da nützt eine Abtretungserklärung rein gar nichts.
Für die Gewährleistung stehst aber Du in jedem Fall voll in der Pflicht.
Gruß
S.J.
Hallo, ich verkaufe ab und zu einen gebrauchten
Kaffeevollautomaten von Delonghi.
Ich agiere als Kleinunternehmerin und habe Freude am Vekaufen.
Nun habe ich eine Frage von einem Kunden die mich stutzig
macht.
Muss ich eine Abtretungserklärung von dem Erstbesitzer
hinsichtlich der Garantie verlangen?
Hallo Amelie,
leider kann ich Dir auf diese Frage keine genaue Antwort geben, da meiner Meinung nach, der den Gewährleistungsanspruch einfordern kann der den Kassenzettel ( Rechnung ) hat. Ich weiss es aber nicht so genau.
Peter