Liebe Experten,
bei einem elektrischen Artikel den ich gekauft habe, steht unter den Garantiebedingungen, daß diese 24 Monate nur für den ersten Käufer gilt.
Mal angenommen, man benötigt das Teil nicht mehr und will es verkaufen;
ist dann die Garantie futsch?
Ist das überhaupt rechtens? Schließlich kann man diese „Klausel“ ja erst lesen, nachdem man die Ware gekauft und ausgepackt hat.
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Liebe Grüße
Wolly