Garantie nur für Erstkäufer?

Liebe Experten,

bei einem elektrischen Artikel den ich gekauft habe, steht unter den Garantiebedingungen, daß diese 24 Monate nur für den ersten Käufer gilt.
Mal angenommen, man benötigt das Teil nicht mehr und will es verkaufen;
ist dann die Garantie futsch?
Ist das überhaupt rechtens? Schließlich kann man diese „Klausel“ ja erst lesen, nachdem man die Ware gekauft und ausgepackt hat.
Bin gespannt auf Eure Antworten.

Liebe Grüße
Wolly

Nabend!

Ist das überhaupt rechtens?

Es ist ungewöhnlich und lässt Rückschlüsse auf das Selbstvertrauen des Herstellers zu. Aber anders als bei gesetzlicher Gewährleistung handelt es sich bei der Garantie nunmal um ein freiwilliges Versprechen, das man so ausgestalten kann, wie man will.

Hallo,

Es ist ungewöhnlich und lässt Rückschlüsse auf das
Selbstvertrauen des Herstellers zu.

ich würde eigentlich nicht behaupten wollen, daß Sony unter mangelndem Selbstbewußtsein leidet. Dennoch konnte man zumindest bis Ende der 90er einen solchen Passus in den Garantiebedingungen finden.

Gruß,
Christian

Hallo,

meines Erachtens beruhte das auf deren selektiver Vertriebssysteme. Nur Käufer die beim autorisierten Händler gekauft hatten, bekamen auch die Herstellergarantier. So wollte man Grauimporte „unattraktiv“ machen. Diese Vorgehensweise fand der BGH nicht okay, der EuGH findet es nicht schlimm.

Metro/Cartier; Urt. v. 5.6.1997 - Rs. C-41/96, Slg. 1997, I-3123 = GRUR Int. 1997, 907, 908 - Betraf den selben Fall (Reimport von Cartier-Uhren durch Metro aus der Schweiz nach D, Cartier verweigerte Verbraucher Garantie, weil nicht im autorisierten Endverkäufer gekauft.

Mfg vom

showbee