Garantie oder Gewährleistung?

Hallo w-w-w
angenommen man hätte bei einem grossen Versandhaus im November 2002
eine dvd-Heimkinoanlage erworben.
Soweit so gut-
Nun weigert sich der DVD-Player jedoch Dvds abzuspielen (CDs funktionieren).Auf Nachfrage in einem Partnershop des Versandhauses bekäme man die Information das Gewährleistungsgesetz hätte sich erst nach Übergabe des Dvd-Players geändert (-was ja definitiv nicht der Wahrheit entspricht).Man würde sich zurecht verar###t vorkommen.
Nun zu meiner Frage:
Würde dieser Fall überhaupt unter Gewährleistung fallen oder eher unter Garantie (wobei mir der Unterschied nicht ganz klar ist)??

Gibt es Experten die sich auskennen??

Vielen Dank und

Ciao
Christian

Hi,

also, vereinfacht gesagt :

  • Gewährleistung muss Dir Verkäufer geben, wenn Du bei ihm etwas kaufst (Bei Neuware 2 Jahre). Die Gewährleistung beschreibt Deine Rechte, wenn die Sache einen Mangel hat. Die Gewährleistung kann der gewerbliche Händler nicht ausschließen. Ansprechpartner ist der Händler.
  • Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, um den Verbraucher davon zu überzeugen, dass das Teil auch länger als 2 Jahre hält. Die Garantie kann eingeschränkt sein (z.B. kein Ersatz von Verschleissteilen) oder bestimmten Bedingungen unterliegen. Ansprechpartner ist der Hersteller.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Hi,

angenommen man hätte bei einem grossen Versandhaus im November
2002
eine dvd-Heimkinoanlage erworben.
Soweit so gut-
Nun weigert sich der DVD-Player jedoch Dvds abzuspielen (CDs
funktionieren).
Nun zu meiner Frage:
Würde dieser Fall überhaupt unter Gewährleistung fallen oder

Zunächst: FAQ:1152
Um es kurz zu machen: Will man sich auf die gesetzl. Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) berufen, muß der Fehler bereits bei Übergabe bestanden haben (bzw. der nun sichtbar gewordene Fehler hat seine Ursache in einem Fehler, der bei Übergabe bestand). Zudem muß der Käufer dies beweisen… (die Beweißlastumkehr, also daß der Verkäufer das Gegenteil beweisen muß, gilt nur für sechs Monate nach Kauf).

eher unter Garantie (wobei mir der Unterschied nicht ganz klar
ist)??

Wie bereits geschrieben, ist eine Garantie eine freiwillige Leistung, meist (aber nicht immer) der Hersteller. Diese kann nahezu beliebig ausgestaltet sein. Ob der Fehler daher auf Garantiebasis behoben wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Hier hilft nur ein Blick in die Garantiebedingungen (die natürlich im Zweifel einklagbar sind).

Gruß Stefan

Hallo Christian,

ich glaub das Versandhaus kenn ich :frowning:
Obwohl ich eine Rechnung hatte, auf der ein Vermerk war: 2 Jahre
Garantie, wurde eine Reparatur nach einem Jahr mit dem Hinweis auf
die geänderten Gesetze abgelehnt.

Nun ich bin direkt zum Anwalt gegangen (Rechtschutz sei Dank). Der
hat zwei nette Briefe geschrieben, und ganz plötzlich geschah ein
Sinneswandel und Reparatur-Rechnung wurde bezahlt.

Es gab übrigens schon mehrere Berichte im Fernsehen, die dieses
Verhalten von einigen zusammengehörenden Versandhäusern anprangern.
Ich meine auch gehört zu haben, dass die Verbraucherzentralen solche
Fälle sammeln, um etwas zu unternehmen. Vielleicht solltest du dort
mal nachfragen.

Ist wirklich ärgerlich das ganze …

Viel glück
tina