Garantie oder Gewährleistung?...für welche Waren?

Hallo :wink:

Seit einiger Zeit gelten ja nun schon die neuen Gesetze zur Gewährleistung bzw Garantie für allerlei Dinge die man so kaufen kann.
Früher war man aufgeschmissen wenn einem ein „Ding“ nach 8 Monaten kaputt ging, weil die Garantie abgelaufen war. Heutzutage kann man auch nach 1,5 Jahren noch das „Ding“ zum Verkäufer zurück tragen und der muß beweisen, daß man es nicht mutwillig zerdeppert hat.
Wie genau lauten denn nun die Bestimmungen und für welche Waren gelten sie? Kann ich nun Schuhe, die nach 12 Monaten durchgelatscht sind, wieder zurück bringen? Daß Lebensmittel und verderbliche Ware nicht berücksichtigt werden können ist mir schon klar :wink:

LG
Marion

Hallo Marion,

Wie genau lauten denn nun die Bestimmungen und für welche
Waren gelten sie? Kann ich nun Schuhe, die nach 12 Monaten
durchgelatscht sind, wieder zurück bringen? Daß Lebensmittel
und verderbliche Ware nicht berücksichtigt werden können ist
mir schon klar :wink:

Schau mal in die [FAQ:1152] und in die dort erwähnten bgb-§ und schreib dann, was du nicht verstehst in das Rechtsbrett.

Falls Du als Händler fragst und was zum Verhältnis zu deinen Vorlieferanten wissen möchtest, dann kann nur gesagt werden, dass jeder Grosshändler/Importeur dies in seinen Verträgen halten kann wie Gustav. Generelle Antworten dazu sind nicht möglich. Branchentypische Lösunhgen können ggf. bei der IHK erfragt werden.

Ciao maxet.

Hallo Marion,
Falls Du als Händler fragst und was zum Verhältnis zu deinen
Vorlieferanten wissen möchtest, dann kann nur gesagt werden,
dass jeder Grosshändler/Importeur dies in seinen Verträgen
halten kann wie Gustav. Generelle Antworten dazu sind nicht
möglich. Branchentypische Lösunhgen können ggf. bei der IHK
erfragt werden.

Ciao maxet.

Hi maxet :wink:

Vielen Dank für die Antwort.
Habe als Privatperson gefragt und die Antwort in den Faq’s gefunden…zumindest in so weit, daß diese spezielle Regelung für alle beweglichen Güter gilt. Da wird also gesagt, daß die Ware den Zweck erfüllen muß und das mindestens 2 Jahre lang. Aber was ist denn nun mit Schuhen die sich, nach einem halben Jahr oder einem Jahr, in ihre Bestandteile auflösen…kann ich denn darauf bestehen, daß sie nachgebessert werden oder ersetzt?..und muß man von allem dann immer den Kassenbon aufbewahren? Wenn ja…es gibt auch Bons von denen im Laufe der Zeit die Schrift verschwindet, wenn man Pech hat…und dann?

LG
Marion

Hallo Marion,

Vielen Dank für die Antwort.
Aber was ist denn nun mit Schuhen die sich, nach einem halben
Jahr oder einem Jahr, in ihre Bestandteile auflösen…kann ich
denn darauf bestehen, daß sie nachgebessert werden oder
ersetzt?
Habe als Privatperson gefragt und die Antwort in den Faq’s
gefunden…Da wird also gesagt, daß die
Ware den Zweck erfüllen muß und das mindestens 2 Jahre lang.

Bei den Schuhen ist natürlich der Abrieb der Sohle normaler Verschleiss, dagegen das Lösen von Nähten etc. sollte doch behoben werden.

…und muß man von allem dann immer den Kassenbon aufbewahren?

ja

Wenn ja…es gibt auch Bons von denen im Laufe der Zeit die
Schrift verschwindet, wenn man Pech hat…und dann?

Das sind meist welche aus dem Thermodrucker, meist erkennbar am glatten Papier: diese einfach kopieren.

Ciao maxet.