Garantie oder Verschleiß?

Ich habe mir vor 1,5 Jahren eine Digitalkamera gekauft. Es handelt sich hierbei um das Modell Casio EX-Z 19 Silber. Seit einigen Wochen gibt es jedoch Nebengeräusche beim Nutzen der Videofunktion. Anbei zwei Testvideos wo das Summen bzw. Rauschen zu Hören ist.

http://www.youtube.com/watch?v=w71qklK-Ilg
http://www.youtube.com/watch?v=wvbQjOSLU0I

Handelt es sich hierbei um normalen Verschleiß oder kann ich das Gerät im Rahmen der abgeschlossenen Garantie zurückgeben bzw. reparieren lassen? Die Fotografiefunktion funktioniert wunderbar, aber Videos sind bei diesem Störgeräusch nicht mehr schön.

Anbei zwei Testvideos wo das Summen bzw.
Rauschen zu Hören ist.

http://www.youtube.com/watch?v=w71qklK-Ilg
http://www.youtube.com/watch?v=wvbQjOSLU0I

Ich höre beim ersten Video ein rhytmisches Kratzen, beim zweiten Aufgrund der Geräusche der Schritte eigentlich nichts Außergewöhnliches.

Handelt es sich hierbei um normalen Verschleiß

Aus meiner Sicht verschleißt die Videofunktion nicht, das läuft ja nicht mechanisch ab. Etwas anderes wäre es, wenn es um die Objektivmechanik oder die Zoomfunktion geht, die können durch starke Beanspruchung verschleißen.

oder kann ich
das Gerät im Rahmen der abgeschlossenen Garantie :zurückgeben
bzw. reparieren lassen?

Man muss erst einmal unterscheiden zwischen Gewährleistung (gesetzlich, 2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten) und Garantie (Zusage des Herstellers). Bzgl. Garantie braucht man erst einmal die Garantiebedingungen für konkret diese Kamera, ohne die kann man gar nichts sagen.

Bzgl. Gewährleistung: Bis 6 Monate wird bei einem Defekt davon ausgegangen, dass die Ware bei Übergabe einen Mangel hatte und der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen, falls er anderer Ansicht ist. Nach 6 Monaten bis 2 Jahre ist es umgekehrt, hier muss der Käufer beweisen (glaubhaft darlegen), dass der Mangel bei Übergabe bereits bestand. Wie das bei einer Kamera ausgeht, kann ich nicht sagen. Es spricht aber einiges dafür, dass sie von vorne herein einen Mangel hatte, wenn die Videofunktion nach 1,5 Jahren Probleme macht.

Wichtig ist also die Argumentation „Wenn diese Funktion jetzt schon schwächelt, dann muss die Kamera von Anfang an einen Fehler gehabt haben.“

Die Gewährleistung zielt ja nicht darauf ab, dass eine Ware so und so lange hält, sondern dass sie bei Übergabe mängelfrei ist/war. Je nach Ware wird das natürlich unterschiedlich beurteilt, ob eine Fehlfunktion nach x Monaten auf einen Mangel zu Beginn zurückzuführen ist oder nicht. Wenn von einem Gerät nach allgemeiner Erfahrung zu erwarten ist, dass es bei üblicher Beanspruchung mehrere Jahre hält und es geht trotz anständiger Behandlung nach 1,5 Jahren kaputt, dann spricht das für einen Mangel bei Übergabe. Ist das Gerät völlig verschrammt und man sieht ihm an, dass ziemlich sorglos und rauh damit umgegangen wurde, dann spricht das natürlich gegen einen Anfangsmangel als Ursache.

Ich würde es versuchen, insbesondere, wenn die Kamera noch ordentlich aussieht und man guten Gewissens sagen kann, dass sorgfältig mit ihr umgegangen wurde.

Viele Grüße
Sebastian

Hi,

is ja unschön mit dem Geräusch. Auf verschleiß würde ich nicht tippen. Ist für deinen Anspruch aber auch egal. Guck mal in den Garantieschein…da wird z.B. der Akku von der Garantie ausgenommen sein, aber nicht die Cam. Geh zu dem Elektromarkt wo du die Cam gekauft hast und zeig denen das Problem und deinen Garantieschein. Entweder die Reparieren das oder es wird eingeschickt. Frag auf jeden Fall nach einer Ersatzcam für die Reperaturzeit ! Ein bissl rabatz kann da net schaden :wink:

Hallo,
also ich würde sagen, dass das schon eine Beeinträchtigung der Nutzung.
Ich bin kein Jurist, aber vom Gefühl her ist das eine Gewährleistungssache, weil sich in einer Kamera nichts innerhalb 2 Jahren abnutzen sollte.

Viel Erfolg

es fällt noch in die gewährleistung, aber die beweislast liegt bei dir.
sprich: du musst beweisen, dass das gerät nicht durch unsachgemäßes halten den defekt aufweist.

das ist leider so gut wie unmöglich,
die garantie ist hersteller/verkäifer abhängig…
aber in den meisten fällen stehn da so viele ausnahmen etc drinnen, das die praktisch wertlos ist.

theoretisch hast du noch gewährleistung drauf, aber das wird wohl schwer zu beweisen sein… (bis zu 6 monate würde die beweislast beim verkäufer liegen)

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

ps: das ist die situation in österreich… wird in D aber nicht anders sein, denk ich mal

lg