Garantie/Produkthaftung

hallo zusammen,

mich interessiert eine Frage bezüglich Garantie/Produkthaftung und wie das genau abläuft.

Ein PC besteht aus zahlreichen Komponenten. Der Großteil der Komponenten wird vom PC Hersteller zugekauft. (beispielsweise: Dell hat einen Chip von Siemens in seinem Gerät verbaut).

Jetzt wird der Chip kaputt. Der Kunde geht zum Händler und dieser schickt den PC ein. Dell baut den Chip aus und den neuen ein. Kosten: 10 Euro Versand + 2 Euro für Chip + 30 Minuten Technik kostet 50 Euro.

Ich gehe mal davon aus, dass die 62 Euro Dell bezahlt, oder?
Was mich besonders interessiert ist, wie das Dell mit Siemens regelt. Wenn Dell den Chip kauft. Sagen die dann. Wir möchten den Chip statt 2 Euro um einen Euro billiger bei euch einkaufen, dafür übernehmen wir die Garantie oder wie läuft das.

Vielen Dank

LG

Garantie gibt in aller Regel nur der Hersteller, wenn überhaupt: Viele Waren werden ohne jede Garantie verkauft. Der Garantievertrag kommt (wenn, dann) regelmäßig zwischen Hersteller und Käufer zustande, so dass der Verkäufer damit nichts zu tun hat. Möglicherweise übernimmt er es aber im Rahmen seines Services, die Garantie für den Kunden geltend zu machen, also insbesondere die Ware einzuschicken.

In jedem Fall, egal ob es eine Garantie gibt oder nicht, kommt die gesetzliche Gewährleistung in Betracht. Vereinfacht gesagt haftet immer der Verkäufer dem Käufer dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei ist. Da aber jeder Käufer nur seinen eigenen Verkäufer in Anspruch nehmen kann, haftet der Verkäufer gegenüber dem Endkunden und der Hersteller gegenüber dem Verkäufer (wenn Letzterer die Ware direkt beim Hersteller gekauft hat). Letzteres erfordert einiger besonderen Regelungen, die sich in § 478 f. BGB finden.

Ansprüche des Käufers gegen den Hersteller beruhen entweder auf einer Garantie oder auf dem Produkthaftungsgesetz:

http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftungsgesetz

Ich glaube, das war nicht die Frage. Der Fragesteller möchte wissen, welche Vereinbarung zwischen Hersteller und Zulieferer getroffen werden.

Grundsätzlich kann die Gewährleistung unter Gewerbetreibenden ausgeschlossen werden. Somit gibt es dann seitens der Zulieferer keine gesetzliche Haftung gegenüber dem Hersteller im Sinne des Verbraucherschutzes.

Ich denke daher, dass es individuell zwischen Hersteller und Zulieferer vereinbart wird, wer die Kosten bei Materialversagen von Zulieferteilen trägt bzw. inwieweit dies im Einklaufspreis berücksichtigt wird. Ich gehe folglich nicht davon aus, dass das jemand im Forum für allgemeines Recht beantworten kann. Vielleicht sollte man mal direkt bei einem Hersteller nachfragen, wie er es handhabt.

Gruß

Martin

Ich glaube, das war nicht die Frage. Der Fragesteller möchte
wissen, welche Vereinbarung zwischen Hersteller und Zulieferer
getroffen werden.

Ich habe ja erklärt, dass es für den Regress eine Sonderregelung im BGB gibt, und auch, wo sie steht. Was vereinbart wird, ist im Grunde keine Rechtsfrage. Es ist ja auch keine Rechtsfrage, wenn hier jemand wissen möchte, welchen Inhalt der Kaufvertrag zwischen Herrn Müller und Oma Lieschen hat. Das weiß hier ja niemand.

Grundsätzlich kann die Gewährleistung unter Gewerbetreibenden
ausgeschlossen werden.

Hättest du die von mir zitierten Vorschriften gelesen, wäre dir vielleicht § 478 IV BGB aufgefallen.

Somit gibt es dann seitens der
Zulieferer keine gesetzliche Haftung gegenüber dem Hersteller
im Sinne des Verbraucherschutzes.

Aber im Sinne des Unternehmerschutzes. Wie gesagt: §§ 478 f. BGB modifizieren die Gewährleistungsregeln ja gerade in Hinblick auf die Besonderheiten des Regresses.

Hai!

Was mich besonders interessiert ist, wie das Dell mit Siemens
regelt.

Dell hat eigene Zulieferverträge die solche Sachen mit beinhalten.

Wenn Dell den Chip kauft. Sagen die dann. Wir möchten
den Chip statt 2 Euro um einen Euro billiger bei euch
einkaufen, dafür übernehmen wir die Garantie oder wie läuft
das.

Meist stellt Dell den gesamten Aufwand für Reparatur, Versand,
Support, etc dem Zulieferer in Rechnung. Es geht soweit das sogar
Supportanrufe wegen eines bestimmten Bauteils dem Zulieferer mit
x Dollar in Rechnung gestellt werden.
Beispiel: „Aus der Soundkarte kommt keine Ton raus was mache ich
falsch?“ und schon bekommt der Soundkartenlieferant eine Rechnung
über Supportleistungen.

Der Plem