Garantie-Recht bei ebay Ersteigerung

Anzeige Hallo,
Man hat vor ca 6 Monaten ein Sony Ericsson handy bei ebay gekauft. Der Verkäufer hat heirzu die Rechnung beigelegt. Diese stammt von einer vodafone Vertragsverlängerung und der Name des ursprünglichen Käufers steht darauf. Da das Handy einen Defekt bekommt, will man es bei W-Support einschicken, um es als Garantiefall reparieren zu lassen. Die Frage ist nun, ob es ein Problem ist, dass der Name auf der Rechnung ein anderer als der auf dem Service-Auftrag ist? Darf hier die Repartur auf Herstellerkosten verweigert werden?
Hat jemand evtl schon persöhnliche Erfahrungen gemacht?

Hallo!

Es spielt keine Rolle welcher Name auf dem Kaufvertrag steht. Wichtig ist, dass noch Garantieanspruch besteht. Das Dürften in diesem Falle 2 Jahre nach Kauf vom ersten Händler (Vodafone-Shop o.ä.) sein.

Gruß,

Marc

Moin,
aha, wie kommst du den auf die Idee, das der Anspruch bestehen muss. Es kann gut sein, das die Garantie bei Wiederverkaufen ausgeschlossen wird.
Was sagen den die Garantie Bestimmungen dazu?
Gru?

Hallo,

Es spielt keine Rolle welcher Name auf dem Kaufvertrag steht.

tatsächlich? In der Garantieerklärung meines Verstärkers von Sony steht, daß der Garantieanspruch nur dem (ursprünglichen) Käufer zusteht. Man könnte also meinen, daß die Frage nur so beantwortet werden kann: Kommt darauf an, was in der Garantieerklärung steht.

Wichtig ist, dass noch Garantieanspruch besteht. Das Dürften
in diesem Falle 2 Jahre nach Kauf vom ersten Händler
(Vodafone-Shop o.ä.) sein.

Hm, woher kommen die zwei Jahre?

Rätselnd

Christian

Hallo,

ich hatte genau den selben Fall. Das hat den Service von Sony entweder nicht interessiert, oder es ist nicht aufgefallen. Das Teil wurde repariert und fertig.

Es könnte ja auch ein Geschenk gewesen sein…

Grüße
D.