Guten Tag,
ich habe folgendes Problem und hoffe das mir jemand helfen kann.
Ich habe im Dez.´07 eine Motorradkombi gekauft welche etwa ein Jahr später einen Schaden (in Form einer aufgegangen Naht, was den Beginn des „auftrotteln“ des Codurastoffes zur Folge hatte) aufwies.
Als ich den Schaden zum „Saisonbeginn“ ´09 fest stellte, wendete ich mich an den Händler / Hersteller.
Daraufhin wurde mir gesagt, ich solle die Saison noch zu Ende fahren, da ich ja 2 Jahre Garantie hätte und diese zum „Saisonende“ ja noch bestehen würde. Gesagt getan… Als ich dann die Kombi im Nov.´09 erneut reklamiert habe, wurde diese auch angenommen und eingeschickt. Schlußendlich wurde diese als irreparabel deklariert, da der Aufwand für die Reparatur zu hoch gewesen wär.
Leider kann mir der Händler/Hersteller meine Kombi nicht mehr anbieten/liefern, da Deutschlandweit dieses Modell, in meiner Größe nicht mehr zu beschaffen ist da diese inzwischen aus dem Programm genommen wurde.
Ich erhielt einen Gutschein über die volle Höhe des Kaufpreises meiner Kombi, auf dem steht „Gutschein ist gegen Ware einzulösen“
Weiterhin wurde mir mitgeteilt, ich solle mich noch bis zum erscheinen des neuen Kataloges bzw. der Neuheiten 2010 gedulden.
Dies ist nun geschehen und leider mußte ich feststellen, das mir nicht wirklich etwas aus dem Angebot zusagt. Bei anderen Herstellern/Anbietern habe ich auch geschaut und habe da auch eine Kombi gefunden, welche für mich in Frage kommen würde.
Kann ich nun auf die Auszahlung des Betrages bestehen, um mir die Kombi bei dem anderen Anbieter zu kaufen oder bin ich gezwungen den Gutschein bei dem „alten Anbieter“ einzulösen. Denn das würde ja bedeuten das ich gezwungen wäre mir da etwas zu kaufen was ich nicht brauch, bzw. eine Motorradkombi die mir nicht gefällt…
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank
Gruß Ronny