Garantie übernehmen

hallo

eine person wohnt in einer mietwohnung und kauft eine küche. die elektrogeräte haben 5 jahre garantie.

nach 2 1/2 jahren zieht die person aus und ein freund der person zieht in die wohnung ein und übernimmt auch die küche.

nach 1 jahr geht der herd kaputt. laut AGB ist nur der erstkäufer im besitz der garantie für 5 jahre.

nun möchte der erstkäufer für den freund den herd als defekt melden und ihn reparieren lassen.

geht das so einfach ? immerhin ist „offiziell“ die küche noch im besitz von dem erstkäufer da er sie dem freund „kostenlos“ überlassen hat.

mfg

Hallo!

warum sollte das nicht gehen ?
Oder anders gefragt, kann das irgendwie rauskommen ?

Garantienehmer beansprucht die Garantie, meldet Schaden und vereinbart Termin, nennt die Adresse . Ob er nun selbst anwesend ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Das klappt.
Und für spitzfindige, wenn wörtlich auf „Erstkäufer“ abgestellt, dann kann man sich ja auf die kostenlose Überlassung versteifen.

MfG
duck313