hallo
eine person wohnt in einer mietwohnung und kauft eine küche. die elektrogeräte haben 5 jahre garantie.
nach 2 1/2 jahren zieht die person aus und ein freund der person zieht in die wohnung ein und übernimmt auch die küche.
nach 1 jahr geht der herd kaputt. laut AGB ist nur der erstkäufer im besitz der garantie für 5 jahre.
nun möchte der erstkäufer für den freund den herd als defekt melden und ihn reparieren lassen.
geht das so einfach ? immerhin ist „offiziell“ die küche noch im besitz von dem erstkäufer da er sie dem freund „kostenlos“ überlassen hat.
mfg