Garantie umtausch mit gebrauchtware

hallo
ich habe folgendes problem. ich habe eine grafikkarte gekauft im nov.2008. allerdings hatte sie einen vor kurzem defekt und ich hab sie eingeschickt. heute kommt ein paket mit der austausch karte allerdings ist das eine gebrauchte.
dazu habe ich nun ein paar fragen. ist das so rechtens ich hab ja schließlich auch keine gebrauchte karte gekauft und günstig ist auch was anderes.
was ist denn mit meiner garantie? trotz dieser austauschkarte, wird sie dann dieses jahr auslaufen?
ich hoffe da kann mir jemand helfen.
danke im vorraus.

mfg kayzinho

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Sollte der Austausch also im Rahmen der Gewährleistung stattgefunden haben, so hätte sich der Verkäufer bereits außerordentlich kulant verhalten, da er auf den Beweis der Mangelhaftigkeit bei Übergabe nicht bestanden hat. Aber ungeachtet dessen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Neuware, sondern lediglich auf mangelfreie. Warum sollte auch ein Anspruch bestehen, dass 18 Monate alte Ware gegen Neuware getaucht werden müsste?

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Das betrifft die Frage, ob gegen Neuware oder gegen reparierte Ware getauscht wird, ebenso wie die Frage, ob sich die Garantie durch den Austausch verlängert. Im Regelfall ist dies nicht der Fall.

Gruß

S.J.

ich habe folgendes problem. ich habe eine grafikkarte gekauft
im nov.2008. allerdings hatte sie einen vor kurzem defekt und
ich hab sie eingeschickt. heute kommt ein paket mit der
austausch karte allerdings ist das eine gebrauchte.
dazu habe ich nun ein paar fragen. ist das so rechtens ich hab
ja schließlich auch keine gebrauchte karte gekauft und günstig
ist auch was anderes.
was ist denn mit meiner garantie? trotz dieser austauschkarte,
wird sie dann dieses jahr auslaufen?
ich hoffe da kann mir jemand helfen.

vielen dank für die tolle antwort. besser gehts wohl nicht. damit wäre das geklärt :smile:

mfg kayzinho