Garantie, und Abwicklung bei Logitech

Hallo.

Hier mal ein Artikel der aus einer Anfrage in einem Elektronikforum entstand:

Ich fragte dort wegen einer Reperaturmöglichkeit für den i-Touch-Empfänger des Sets (Maus/Tastatur). Die Maus funktioniert nur noch, wenn sie direkt neben dem Emfänger ist.

Bei Logitech gibt es z.B. 5-Jahres-Garantie auf Tastatur-Maus-Kombis.
Ich habe das Gerät gebraucht gekauft (als defekt).
die Garantie bemerkte ich erst hinterher.
Aber da wurde wahrscheinlich schon Garantie abgewickelt.
Logitech sagt den Leuten sie sollen das defekte Gerät selbst entsorgen, man schickt ihnen dann ein neues.
So landete es dann wohl bei mir (Ebay).
Da könnte ja jeder mit einer Seriennummer anrufen un Garantie beantragen :-/. Zwar ist denen Ihr System anscheinend nicht schlau genug eine Seriennummer als schon bearbeitet (Garantie) auszuweisen, aber so kann man unwissend ein Gerät bei denen zur Garantie anmelden.
So wird man ohne es zu wissen zum Garantie-Betrüger. Wenn die die Nummer systemweit sperren würden könnten die einem sofort mitteilen dass das Gerät keine Garantie mehr hat.

Ich hatte vor Jahren mal einen defekten Wingman FF-Joystick reklamiert. Ich fragte sogar, ob ich ihn nicht mal öffnen und reinschauen solle. Nein, das sollte ich nicht. Ich gab die Seriennummer durch, und man sagte mir ich solle die Stecker abschneiden und an Logitech schicken. Dann würde man mir ein Ersatzgerät schicken. Beim Gedanken intakte Stecker abzuschneiden wurde mir schon flau im Magen :smile:.
Das fand ich schon komisch, und ich schaute erstmal ob es Ersatzstecker (USB, 9-Pol. Ser. und norm. Eurostecker) gäbe, um hinterher selbst noch eine Reparatur zu versuchen. Der USB-Stecker wäre natürlich ein Problem geworden.

Nach einiger Zeit kam dann aber auf einmal ein Neues Ersatzgerät (OVP). Ich schnitt dann natürlich keine Stecker mehr ab :smile:.

Nachdem ich dann den Griff (starke FF-Erschütterungen sind normal) aufschraubte, sah ich einen kleinen losen Stecker. Damit war das Gerät auch wieder in Ordnung.

Ein seltsames Garantiesystem. Was da für Situationen entstehen können. Wieviele Leute sich da wohl schon ein „Zweitgerät“, oder wenn die Nummer nicht gesperrt wird, noch mehr „bestellt“ haben.

Wenn der Urbesitzer das defekte Gerät verkauft, und der unwissende Käufer versucht dann auch die Garantie (ohne Bon, nur über Prod-Datum) abzuwickeln, und das immer so weitergeht, gibt es viele neue „Besitzer“.

Ein Problem ist:
Wenn der Logitech-Typ erfährt dass es ein weiterverkauftes Gerät ist, geht der Pauschal davon aus dass schon die Garantie abgewickelt ist.
„Was, Ebay?: Keine Garantie!“
Die eventuell schon erfolgte Garantieabwicklung kann er aber nicht belegen (Suuuper System). Der gibt anscheinend die Nummer ein, kann aber nicht feststellen ob die Garantie schon abgewickelt wurde.

Von jedem der Anruft, wird ein Profil erstellt, man bekommt dann eine Nummer. Wenn man die beim nächsten mal nicht zur Hand hat, wird man über Name und Adresse identifiziert.
Die haben mich auch direkt auf die Wingman-Garantie angesprochen. Da fühlt man sich wie in einem Verhör beschuldigt.

Rechtlich ziemlich fragwürdig.

Theoretisch könnte ich jetzt nochmal mit der Adresse meiner Eltern da anrufen.

Grüße,
Tobias Claren

Rechtlich ziemlich fragwürdig.

Wieso?

Gruß
Christian

Rechtlich ziemlich fragwürdig.

Wieso?

Weil die einfach sagen (frei):
Sie haben das gebraucht gekauft? Was, bei Ebay? Nein, da können wir keine Garantie übernehmen. Der Vorbesitzer könnte (und das ist der Punkt „könnte“) schon Garantie in Anspruch genommen haben.

Wenn die die Seriennummer sperren würden wäre das OK.

Auch gerät man bei so einer Garantieabwicklung mitunter Pauschal in Verdacht zu Unrecht eine Garantie abwickeln zu wollen.
Bsp.: Gerät von bekanntem der die Garantie schon in Anspruch genommen hat, und man weiss davon.

Wie der mich auf meine Wingman-Garantie ansprach war mir scon klar was er unterschwellig rüberbrachte.

Grüße,
Tobias ClarenWeil die einfach sagen (frei):
Sie haben das gebraucht gekauft? Was, bei Ebay? Nein, da können wir keine Garantie übernehmen. Der Vorbesitzer könnte (und das ist der Punkt „könnte“) schon Garantie in Anspruch genommen haben.

Wenn die die Seriennummer sperren würden wäre das OK.

Auch gerät man bei so einer Garantieabwicklung mitunter Pauschal in Verdacht zu Unrecht eine Garantie abwickeln zu wollen.
Bsp.: Gerät von bekanntem der die Garantie schon in Anspruch genommen hat, und man weiss davon.

Wie der mich auf meine Wingman-Garantie ansprach war mir schon klar was er unterschwellig rüberbrachte.

Grüße,
Tobias Claren

Hallöchen,

Weil die einfach sagen (frei):
Sie haben das gebraucht gekauft? Was, bei Ebay? Nein, da
können wir keine Garantie übernehmen. Der Vorbesitzer könnte
(und das ist der Punkt „könnte“) schon Garantie in Anspruch
genommen haben.

dann nimm Dir mal eine Garantieerklärung irgendeines technischen Gerätes. Darin wirst Du mit aller Wahrscheinlichkeit den folgenden Satz (oder einen ähnlichen) finden: „Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar“ (Panasonic).

Da damit nicht die Rechte aus der Gewährleistung eingeschränkt werden und wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, ist die Einschränkung absolut in Ordnung und weder ungesetzlich noch fragwürdig.

Gruß
Christian

Hallöchen,

Weil die einfach sagen (frei):
Sie haben das gebraucht gekauft? Was, bei Ebay? Nein, da
können wir keine Garantie übernehmen. Der Vorbesitzer könnte
(und das ist der Punkt „könnte“) schon Garantie in Anspruch
genommen haben.

dann nimm Dir mal eine Garantieerklärung irgendeines
technischen Gerätes. Darin wirst Du mit aller
Wahrscheinlichkeit den folgenden Satz (oder einen ähnlichen)
finden: „Die Garantie bezieht sich lediglich auf den
Erstkäufer und ist nicht übertragbar“ (Panasonic).

Da damit nicht die Rechte aus der Gewährleistung eingeschränkt
werden und wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, ist die
Einschränkung absolut in Ordnung und weder ungesetzlich noch
fragwürdig.

Die Rechte der Gewährleistung werden insofern eingeschränkt, das eine zugesicherte Garantie unabhängig vom Besitzer besteht.
Auf der Packung stehen z.B. 5 Jahre Garantie.
Dieses Gerät wird dann gekauft, und zwar mit 5 Jahren Garantie.
Mehr steht nicht drauf.

Innerhalb der gesetzlichen Garantie könnte es auch der zehnte Besitzer sein.
Und die freiwillige Garantie von 5 Jahren steht auf der Packung.
Und wen es jemand kauft, und verschenkt dann gibt es keine Garantie?
Da handelt es sich dann eindeutig um den Zweitbesitzer :smile:.

Falls etwas anderes in irgen einem Beiblatt usw. steht hat das keine Auswirkung.
Es ist ja eine Produktgarantie, und keine Käufer-Garantie.
Die Gegebene Garantie ist in Deutschland auch nicht vom Kaufbeleg abhängig.
Man muss nur nachweisen, das ein Produkt noch Garantie hat.
Ein klassicher Fall ist die Festplatte mit dem Produnktionsdatum.
Genau so ist es bei Maus und Tastatur. Ich brauchte keinen Kaufbeleg.
Und wenn ein Produkt noch keine 2 Jahre auf dem Markt ist, braucht es noch nicht mal das Produktionsdatum.

Was irgend welche Firmen in ihre Anleitungen und Verträge reinschreiben ist noch lange nicht verbindlich. Ein Großteil der AGB’s enthalten nichtige Klauseln, hat man festgestellt.

Die ganzen „EULAs“ bei Software sind z.B. ungültig, weil sie erst nach dem Kauf dem Käufer vorgelegt werden. Durch den Kauf hat er aber das grundsätzliche Recht sie zu benutzen.

Grüße
Tobias Claren

Die Rechte der Gewährleistung werden insofern eingeschränkt,
das eine zugesicherte Garantie unabhängig vom Besitzer
besteht.

Nein, die Gewährleistung ist gesetzlich gereglt. Die Garantie ist nur ein zusätzliches Schmankerl. Darin kann der Verkäufer festlegen, was er will.

Gruß
Christian

Die Rechte der Gewährleistung werden insofern eingeschränkt,
das eine zugesicherte Garantie unabhängig vom Besitzer
besteht.

Nein, die Gewährleistung ist gesetzlich gereglt. Die Garantie
ist nur ein zusätzliches Schmankerl. Darin kann der Verkäufer
festlegen, was er will.

Also, zumindest die Gesetzliche Garantie ist kein zusätzliches „Schmankerl“ :smile:.
Die hat auch der Zehnte Besitzer.

Wie angesprochen, müsste dann auch der beschenkte Zweitbesitzer keine Garantie haben.

Wenn ich vor dem Kauf 5 Jahre Garantie zugesichert bekomme, und nicht auf der Packung steht „nur für den Erstbesitzer“ dann ist die Besitzerunabhängig.

Aber da zumindest die Garantie über der Gesetzlichen ein Streitpunkt ist, hab ich den Text im Verbraucherforum auf www.Recht.de eingetragen :smile:.
Dort sind auch Juristen die sich damit auskennen müssten.
Mal sehen was die schreiben.

Werde das dann hier verlinken.

Gruß
Tobias Claren

Also, zumindest die Gesetzliche Garantie ist kein zusätzliches
„Schmankerl“ :smile:.

Also nochmal: Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und darf nicht eingeschränkt werden. Die Garantie ist eine Spaßveranstaltung des Herstellers bzw. des Verkäufers und kann so ausgestaltet werden, wie der Garant das möchte.

Wenn ich vor dem Kauf 5 Jahre Garantie zugesichert bekomme,
und nicht auf der Packung steht „nur für den Erstbesitzer“
dann ist die Besitzerunabhängig.

Da eine Granatie erklärungsbedürftig (weil nicht gesetzlich geregelt) ist, liegt einem Gerät immer eine Grantieerklärung nebst Erläuterungen bei. Aus diesem Grund kann man aus dem Aufdruck auf der Verpackung gar nichts schließen, außer daß es eine Garantie gibt. Wie die ausgestaltet ist, erfährt man nunmal erst durch die Lektüre der Packungsbeilage und da kann dann auch drin stehen, daß nur der Erstbesitzer Leistungsempfänger sein kann oder daß die Garantie darin besteht, daß der Hersteller einmal im Jahr ein gammeliges Ei gegen die Haustür des Käufers wirft, wenn denn dieses so gewünscht wird.

Aber da zumindest die Garantie über der Gesetzlichen ein
Streitpunkt ist, hab ich den Text im Verbraucherforum auf
www.Recht.de eingetragen :smile:.
Dort sind auch Juristen die sich damit auskennen müssten.
Mal sehen was die schreiben.

Hier ist auch jemand, der sich damit auskennt. Dieser sagt Dir in diesem Fall, daß das Verhalten von Logitech in Ordnung ist, wenn der entsprechende Passus in der Garantieerklärung enthalten ist.

Entscheidend ist hier der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Gruß
Christian

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