Ein Kunde kauft ein elek. Gerät zu einen Schnäppchen Preis (50%) gespart. Ist glücklich bis zum dritten Tag, da ist das Gerät kapputt.
Kunde geht damit zurück zum Laden und will das Teil auf Garantie reperiert bekommen. Der Laden meint, eine Reperatur lohnt sich nicht und der Kunde bekommt das Geld zurück.
Ist das zulässig? Der Kunde bekommt das gleihe Gerät niergends mehr für den Preis.
Der Wert von dem Gerät könnte man auf ca. 20 Euro setzen.
Kunde geht damit zurück zum Laden und will das Teil auf
Garantie reperiert bekommen. Der Laden meint, eine Reperatur
lohnt sich nicht und der Kunde bekommt das Geld zurück.
Ist das zulässig? Der Kunde bekommt das gleihe Gerät
niergends mehr für den Preis.
Der Wert von dem Gerät könnte man auf ca. 20 Euro setzen.
BGB § 439
Nacherfüllung
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.