was der unterschied zwischen garantie und gewähr ist weiss ich, aber ich habe folgenden text gefunden…
Ob der Vertragspartner dabei den Mangel verschuldet hat oder nicht, ist unwesentlich. Der Händler leistet nämlich unabhängig vom Verschulden Gewähr dafür, dass die Ware keinen Mangel hat. Der Unternehmer kann die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher weder ausschließen noch wesentlich einschränken.
… heisst das, wenn ich ein auto kaufe, dieses gegen einen baum fahre, kann ich zum händler gehen und verlangen dass er den schaden kostenlos behebt?
bitte dringend um antwort
Natürlich nicht, obwohl dein Gedanke ganz interessant wäre.
Ein Unfall ist kein Mangel, sondern eine (mutwillige) Beschädigung.
Die schließt den Gewährleistungsfall aus.
danke für die schnelle antwort…
das dachte ich mir schon vorher, aber ich habe überall gesucht wo das steht, aber nix gefunden…
und wenn da nur steht der händler muss, egal wer den schaden verursacht hat dafür aufkommen, aber nirgens steht, schließt mutwillige zerstörung aus…
wenn man es also darauf anlegt, muss das gericht ja wohl dem gesetzestext folgen oder nicht??
(ps.: ich bin nicht in dieser situation, wäre ja lächerlich, aber mir geht es ums prinzip…)
wenn es einen text gibt der mutwilligkeit ausschließt, wo steht der?
lg, markus
Natürlich nicht, obwohl dein Gedanke ganz interessant wäre.
Ein Unfall ist kein Mangel, sondern eine (mutwillige)
Beschädigung.
Die schließt den Gewährleistungsfall aus.
Bin überhaupt nicht vom Fach, aber wenn ich den Text lese, verstehe ich, dass es um des Verschulden des Mangels geht und nicht um das Verschulden eines Mangels.
-> Dieser Regelung ist meiner Meinung nur relevant, wenn der Unfall aufgrund eines Produktionsmangels entsteht.
Hallo Markus!
Für selbst verschuldete mängel besteht kein Anspruch.
Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Gruß Chrys:
ich nehme einmal an das beschraenkt sich darauf solange das Auto im Besitz des Haendlers ist, also zB bei einer Testfahrt.
Der Text, den Du da gefunden hast in nicht 100%ig korrekt. Unter anderem sollte der zweite Satz lauten:
„Der Händler leistet nämlich unabhängig vom Verschulden Gewähr dafür, dass die Ware BEI IHRER ÜBERGABE keinen Mangel hat.“
Außerdem gibt es natürlich eine Gewährleistungsfrist.
danke für die antwort…
das sind alles sehr tolle antworten hier und ich weiss, dass ihr alle recht habt, aber WO steht das im detail… gibt es einen gesetzestext der das aussagt, oder einen paragraphen der hausverstand miteinbezieht?.. lg,…
Die Gewährleistung wird in Österreich in §§ 922 ff ABGB geregelt; die Garantie in § 880a ABGB. Der Gesetzestext zur Gewährleistung ist recht klar; der zur Garantie ganz und gar nicht - um ihn zu verstehen muss man sich viel Judikatur durchlesen.