Hallo allerseits!
Ich habe eigentlich zwei Themen, und beide hängen mit zwei mp3-Playern zusammen, die ich ersteigert habe, eines vor mehreren Wochen, das andere vor mehreren Tagen.
Zum älteren: Es ist noch Garantie drauf, aber ich habe den Verdacht, dass es den Geist aufgegeben hat, weil ich eine überladene Akkubatterie hineingetan habe (wenn es so etwas überhaupt gibt). Habe ich noch einen Garantieanspruch? Wenn ja, was muss ich tun? Einen Garantieschein habe ich von dem gewerblichen verkäufer nicht bekommen, auch keine schriftliche Rechnung.
Zum Neueren: Es ist intakt, aber es gefällt mir nicht und lässt Komfort und Qualität des Älteren stark vermissen. Rechnung war dabei, und ein Widerrufsrecht hatte der Verkäufer auch in seinem Angebot eingeräumt; die 14 Tage sind glaube ich nicht vorbei. Ich habe es aber ein paar Mal benutzt - ist deswegen das Umtauschrecht erloschen? Was ist mit der Batterie? Ich will es einfach zurücksenden, aber wie sichere ich mich davor ab, dass er den Erhalt der Ware leugnet? Einschreiben? Wer übernimmt die Versandkosten des Rücksendens? Kriege ich auch die Versandkosten vom Kauf zurück?
Dank im Voraus,
Mohamed.
Zum älteren: Es ist noch Garantie drauf, aber ich habe den
Verdacht, dass es den Geist aufgegeben hat,
Ist er denn nun kaputt oder nicht?
weil ich eine
überladene Akkubatterie hineingetan habe (wenn es so etwas
überhaupt gibt).
Es gibt nur Batterien oder Akkus, aber keine „Akkubatterie“.
Und wenn ein Akku überladen wird, geht höchstens der Akku selber kaputt.
Habe ich noch einen Garantieanspruch?
Wenn du das Gerät selber (durch was auch immer) beschädigst, hast du natürlich keinen Garantieanspruch.
Interessant
Hallo Olaf,
danke für die Teilbeantwortung.
Ist er denn nun kaputt oder nicht?
Ja.
weil ich eine
überladene Akkubatterie hineingetan habe (wenn es so etwas
überhaupt gibt).
Es gibt nur Batterien oder Akkus, aber keine „Akkubatterie“.
Und wenn ein Akku überladen wird, geht höchstens der Akku
selber kaputt.
Wenn das stimmt, habe ich vielleicht doch noch einen Anspruch
.
Viele Grüße,
Mohamed.
Hallo
Bei Kauf von einem gewerblicehn VK oder privaten VK der die Gewährlestung nicht ausschloss:
Wenn der MP3 Player nicht durch äußere Einwirkung kaputtgemacht wurde, sondern einfach den Geist aufgab (Billigteil?), dann kannste ihn zurückschicken. Setz dich aber vorher mit dem VK in Verbindung und berichte ihm davon um auch die Rücksendung abzusprechen (sowas sollte aber in den AGBs des Händlers stehen). Bekommst evtl. ein Neugerät/Ersatzgerät angeboten.
Gewährleistung hast du beim VK (Händler) bei einem Neugerät 24 Monate, aber schon nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um… d.h. nach 6 Monaten müsstest du beweisen dass das Gerät schon von Anfang an einen Defekt aufwies der am Ende zum Fehler führte.
Aber die meisten Händler sind kulant (wenns keine Wohnzimmerhändler sind).
Bei einem unverschuldeten Defekt bekommste dein Geld zurück (inkl. aller Versandkosten), oder ein neues Gerät kostenlos angeboten.
Dann gibt es noch die Herstellergarantie… aber bei so billigst MP3 Playern kann der Hersteller sonstwo sitzen. Kann dir auch egal sein. Muss der VK regeln. Der ist dein Ansprechpartner. Mit dem hast du einen Vertrag abgeschlossen (eBay Ausdruck).
Rücksendungen wegen nichtgefallens gehen zu Lasten des Käufers wenn A) der Wert der Ware (ohne Versand) weniger als 40,- € ist und B) der VK das auch explizit in seinen AGBs/Artikelbeschreibung angegeben hat.
Ansonsten bekommste auhc hier sämtliches Geld zurück wenn de die 14 Tage einhälst.
Bei Gebrauchsspuren kann der VK aber was für die Benutzung abrechnen.
MfG
Lilly
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Dann gibt es noch die Herstellergarantie… aber bei so
billigst MP3 Playern kann der Hersteller sonstwo sitzen. Kann
dir auch egal sein. Muss der VK regeln. Der ist dein
Ansprechpartner. Mit dem hast du einen Vertrag abgeschlossen
(eBay Ausdruck).
Hallo,
das ist falsch. Die Herstellergarantie wird, wie der Name schon sagt, vom Hersteller gewährt und muss auch bei diesem in Anspruch genommen, d.h. abgewickelt werden. Der Verkäufer ist hierzu in keiner Weise verpflichtet.
Gruß
Matthias
OT Kaputt
Hallo Mohamed!
Ist er denn nun kaputt oder nicht?
Ja.
Ich hatte auch mal nen MP3-Player, der kaputt zu sein schien. Die Lösung war dann aber nur das draufspielen eines Firmware-Updates (konnte man auf der Homepage des Herstellers einfach runterladen). Sowas erspart Dir den Umtauschstress eventuell.
LG,
Nic
Moin
Was meinste macht ein VK der ein kaputtes Gerät zurückbekommt? 
MfG
Lilly