Garantie versprecher?

Hi,

ich habe eben durch zufall bei ebay eine markenbrille gesehen…

Natürlich steht ganz unten, daß weder garantie noch rückgaberecht gewährleistet werden.
Im der beschreibung steht aber u.a. „garantiert echt“…

Welcher aussage würde im falle einer fälschung mehr gewicht zugemessen werden???

LG Alex:smile:

ich habe eben durch zufall bei ebay eine markenbrille
gesehen…

Natürlich steht ganz unten, daß weder garantie noch
rückgaberecht gewährleistet werden.
Im der beschreibung steht aber u.a. „garantiert echt“…

Welcher aussage würde im falle einer fälschung mehr gewicht
zugemessen werden???

In jedem Fall ist die Artikelbeschreibung ausschlaggebend. Wenn der Artikel falsch beschrieben wurde, ist im Endeffekt der Kaufvertrag nichtig.

„Röntgenbrille - nur 99 Mark!
Keine Geldrückgabe.“

???

In jedem Fall ist die Artikelbeschreibung ausschlaggebend.
Wenn der Artikel falsch beschrieben wurde, ist im Endeffekt
der Kaufvertrag nichtig.

„Röntgenbrille - nur 99 Mark!
Keine Geldrückgabe.“

???

Was meinst Du mit nichtig ?? Der Verkäufer kann beschreiben, was er will und im Nachhinein kneifen ?

Wenn der VK erklärt, der Artikel sei „aus purem Gold“ und ein gültiger Kaufvertrag hierüber geschlossen wird, muß er „pures Gold“ liefern, ansonsten machte er sich schadenersatzpflichtig.

Gruß

Matthias

Was meinst Du mit nichtig ?? Der Verkäufer kann beschreiben,
was er will und im Nachhinein kneifen ?

Wenn der VK erklärt, der Artikel sei „aus purem Gold“ und ein
gültiger Kaufvertrag hierüber geschlossen wird, muß er „pures
Gold“ liefern, ansonsten machte er sich
schadenersatzpflichtig.

Hmmm… da das wohl wahr ist, nehme ich meinen obigen Beitrag zurück.

Das mit der „Nichtigkeit“ habe ich fälschlicherweise aus meiner eigenen Perspektive geschrieben. Wenn ich etwas bestelle und Mist geliefert bekomme, will ich nur mein Geld zurück und von dem Typen nichts mehr hören oder sehen. Geschweige denn mich gerichtlich herumstreiten. Dazu ist mir meine Zeit zu schade.

Rechtlich gesehen stimmt das freilich, was du schreibst. Hab nicht richtig aufgepasst.

Hallo Alex,

es wird dort von 2 verschiedenen Garantien geschrieben, so sehe ich das jedenfalls:
garantiert echt bezieht sich wohl auf die Markenbrille;
und keine Garantie oder Gewährleistung darauf, das der VK ein privater ist, der solche gewährleistungen oder eine Rücknahme ausschließt, z.B. wenn Dir die Brille dann doch nicht gefällt.
Liebe grüße
Martina

Hi,

es wird dort von 2 verschiedenen Garantien geschrieben, so
sehe ich das jedenfalls:
garantiert echt bezieht sich wohl auf die Markenbrille;
und keine Garantie oder Gewährleistung darauf, das der VK ein
privater ist, der solche gewährleistungen oder eine Rücknahme
ausschließt, z.B. wenn Dir die Brille dann doch nicht gefällt.

OK. genau das meinte ich…
Die meisten ebayer schließen dadurch aber doch meist eine rückgabe generell aus…
Klarer formuliert wäre meine frage also die, daß wenn sich die brille als fälschung herausstellte, der verkäufer sich nicht auf eine generelle rücknahmeweigerung berufen könnte…

LG Alex:smile:

Hallo,

Klarer formuliert wäre meine frage also die, daß wenn sich die
brille als fälschung herausstellte, der verkäufer sich nicht
auf eine generelle rücknahmeweigerung berufen könnte…

natürlich nicht. Der Zustand des Artikels muss stimmen und das hat nichts mit dem Ausschluss des Rückgaberecht zu tun. Ich denke aber auch, wenn jemand Fälschungen verkauft, er sich nicht sonderlich zieren würde den Artikel zurückzunehmen.
Die Alternative wäre für ihn wesentlich unangenehmer.

Gruß
Rocco

Hallo Alex,

genau so ist es. Stellt sich heraus, daß die Markenbrille eine gefälschte ist, dann müßte meiner Meinung nach der Verkäufer diese zurücknehmen.
Er kann sich dann auch nicht rausreden, er hätte das nicht gewußt; dann wäre die Artikelbeschreibung doch wissentlich falsch gewesen.
Und dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Privatverkauf oder ein Gewerblicher ist.
Die Tatsachen müssen mit der Beschreibung übereinstimmen. Sonst ist das Betrug.

Liebe Grüße
Martina