Garantie verweigert. Was jetzt?

Hallo, ich wüsste gerne was ihr davon haltet:

Bei meinem Gorenje-Kühlschrank (gekauft bei Karstadt), begannen nach einem Jahr die Fächer in der Tür herauszubrechen.
Ich rufe also bei Karstadt an, welche mich an Gorenje verweisen. Ich rufe bei Gorenje an, die mich wieder an Karstadt verweisen. In den folgenden Monaten habe ich dann mit Karstadt einige emails ausgetauscht (unter anderem Fotos von den defekten Teilen geschickt um die sie mich gebeten haben) und wurde ein paar mal vertröstet, meine Anfrage würde weitergeleitet.

Kurz bevor die 24 Monate nach Kaufdatum abgelaufen waren, bekam ich von Karstadt eine mail, in der mir zugesichert wurde, dass Gorenje mir in wenigen Tagen Ersatzteile schicken würde.
Nach 2 Monaten kam immer noch nichts. Auf eine weitere mail von mir dann die letzte Antwort: Es tue Karstadt leid, der Hersteller lehne den Versand der Ersatzteile ab. Nichts weiter.
Mittlerweile ist die Garantiezeit abgelaufen.

Jetzt meine Frage:
Meint ihr, ich wäre im Recht, wenn ich die Ersatzteile bei Gorenje einfach bestelle und nicht bezahle?
Vorausgesetzt, ich bekomme die Teile ohne Vorauszahlung, würdet ihr mir eine solche Strategie empfehlen?

Ich bin es leid, in solchen Fragen in der Defensive zu sein. Es geht um vielleicht 40-60 Euro, ist also nicht die Welt. Ich hätte aber Lust, das mal auszuprobieren, wenn die Chancen auf Erfolg nicht von Anfang an gering sind…

Freue mich auf Eure Beiträge!

Hallo,

Frage vorab. Aufgrund welcher Rechtslage meinst Du, dass Dir irgendwer etwas kostenlos zu liefern hätte?

Zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass der Defekt auf einen Mangel zurückzuführen ist und dass dieser bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Gruß

S.J.

Hallo!!

Wer die Musik bestellt muß diese auch bezahlen. Deshalb rate ich, nach Karstadt zu gehen und mit dem Geschäftsführer mal ein paar ernste Worte zu reden. Ich denke der wird Dir bestimmt die Ersatzteile organisieren.

Gruß
Peter

Hallo S.J.,

erst mal zur Gewährleistung:
Die Kühlschrankfächer sind nicht von Anfang an kaputt gewesen, deshalb scheidet eine Gewährleistung aus, oder?

Ich gehe davon aus, dass ich einen Rechtsanspruch auf Ersatz habe, weil mir zu dem Gerät ein Garantieschein des Herrstellers vorliegt, und in den beiliegenden Garantiebedingungen steht, dass auf das einwandfreie Material und die fehlerlose Fertigung eine Garantie von 24 Monaten gewährt wird. Diese wird dort ausgeschlossen, wenn ich das Produkt „unsachgemäß“ behandle oder gewerblich nutze.
Ich habe die Fächer benutzt, wie man Kühlschrankfächer eben benutzt, also Lebensmittel darin gelagert, keine Goldbarren.

In den Garantiebedingungen steht auch, dass der Hersteller sich vorbehält, die defekten Teile auszubessern oder zu ersetzen. Falls dadurch die herstellerseitig vorgesehene Nutzung nicht zu erreichen sein sollte, könnte der Käufer sogar die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, bzw. die Aufhebung des Kaufvertrages verlangen.

Das lässt mich alles annehmen, das ich ziemlich im Recht sein müsste, mir vorzustellen, dass mit dieser Garantie gemeint ist, dass ich meine Kühlschrankfächer ersetzt bekommen sollte falls sie innerhalb der ersten zwei Jahre kaputt gehen.

Die Frage ist nur, welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Garantiegeber sich an seine Zusage nicht halten will?

Ich denke, die Strategie „Aussitzen“ von seiten des Herrstellers funktioniert bei kleinen bis mittleren Beträgen ganz gut, weil wir als Verbraucher eben nicht hauptberuflich damit beschäftigt sind, unsere Ansprüche gegenüber Garantiegebern einzufordern.
Selber zu klagen fände ich bei dem Betrag absurd, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stünde. Deshalb würde ich gerne den Spieß umdrehen: Soll der Hersteller sich doch damit herumärgern, zu klären ob er sein Geld wiederbekommt.
Spätestens wenn das Inkasso-Unternehmen klagt weil ich nicht zahle, muss sich jemand auf Herstellerseite die Geschichte genau anschauen. Was glaubst du würde dann dieser Mensch entscheiden? Rechnet er sich vor Gericht Chancen aus, das Geld von mir zu bekommen?

Hallo,

erst mal zur Gewährleistung:
Die Kühlschrankfächer sind nicht von Anfang an kaputt gewesen,
deshalb scheidet eine Gewährleistung aus, oder?

ja.

Ich gehe davon aus, dass ich einen Rechtsanspruch auf Ersatz
habe, weil mir zu dem Gerät ein Garantieschein des
Herrstellers vorliegt, und in den beiliegenden
Garantiebedingungen steht, dass auf das einwandfreie Material
und die fehlerlose Fertigung eine Garantie von 24 Monaten
gewährt wird.

Dann besteht ein Anspruch gegenüber dem Hersteller. Insofern war es falsch, sich an den Verkäufer zu wenden. Nimm direkt mit dem Garantiegeber/Hersteller Kontakt auf.

Gruß

S.J.