Garantie verweigert, was tun?

Hallo,

angenommen ein Staubsauger der Firma AEG saugt nach einem Jahr nichtmehr Korrekt.

Nach telefonischer Beratung wird der Staubsauger zur Behebung des Schadens an die „AEG Kleingeräte Zentralwerkstatt Trepesch“ zur Beseitigung des Schadens gesendet.

Nach einigen Wochen erhält man allerdings anstatt eines reparierten Staubsaugers einen Kostenvoranschlag zur Reparatur.

Dies wird damit begründet, dass man angeblich ohne Filter gesaugt hätte und dadurch der Motor beschädigt und die Filter verstopft seien.

Da man aber sicher weiß, dass man immer die entsprechenden Filter im Gerät verwendet hat, ist man mit einer solchen Antwort nicht einverstanden.

Daher wäre die Frage, was man in einem solchen Fall tun könnte, wenn auf eine entsprechende Beschwerde keine Reaktion erfolgt? Und welche Aussichten auf Erfolg ein vorgehen gegen diesen Kostenvoranschlag haben würde?

Außerdem wüsste ich gerne, ob er rechtens ist, dass für das unreparierte zurücksenden des Geräts 29€ in Rechnung gestellt werden, auf die man vorab am Telefon nicht hingewiesen wurde?

Gruß
André

hallo andre

Außerdem wüsste ich gerne, ob er rechtens ist, dass für das
unreparierte zurücksenden des Geräts 29€ in Rechnung gestellt
werden, auf die man vorab am Telefon nicht hingewiesen wurde?

das wird wo in den agb stehen. ich denke schon, dass wenn man ein gerät welches nicht defekt ist - und das behaupten sie ja - kostenpflichtig zurückgesendet werden kann. aber wissen tu ich es nicht. aber 29 ohren scheinen mir ein wenig viel.

aber alles nur meine meinung, denn wissen tu ich nix!

gruß sabine

Gruß
André

Hallo,

Da man aber sicher weiß, dass man immer die entsprechenden
Filter im Gerät verwendet hat, ist man mit einer solchen
Antwort nicht einverstanden.

zunächst wäre zu klären, ob tatsächlich eine so genannte Haltbarkeits- oder nur eine Beschaffenheitsgarantie besteht. Der Regelfall ist erstere. Ein Blick in die Garantiebedingungen hilft weiter.

Liegt ein Defekt vor, der nicht von der Garantie abgedeckt ist, muss der Garant diesen selbstverständlich auch nicht kostenlos beheben und kann auch die Erstattung von entstandenen Kosten verlangen.

ABER:

§ 443 des BGB sagt ganz eindeutig:

Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet. (http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html)

Das heißt im Klartext, dass die Beweislast, dass es sich um Fehlbedienung etc. handelt, beim Garanten liegt. In diesem Fall halte ich die Beweisführung für schwierig, denn die Verschmutzung kann ja uach durch eine Undichtigkeit verursacht worden sein.

Gruß

S.J.

Hallo,

das wird wo in den agb stehen. ich denke schon, dass wenn man

in welchen AGB?

Denen des Herstellers? Die dürften keinen Einfluss auf einen Garantieanspruch haben.

Denen des Verkäufers? Die wiederum haben keine Auswirkung auf den Garantieanspruch gegen den Garanten.

ein gerät welches nicht defekt ist - und das behaupten sie ja

Nein. Sie behaupten, dass der Defekt nicht von der Garantie abgedeckt ist.

  • kostenpflichtig zurückgesendet werden kann. aber wissen tu
    ich es nicht. aber 29 ohren scheinen mir ein wenig viel.

Na sicher. 29 Euro sind der reinste Wucher dafür, dass das Gerät vom Lageristen angenommen und erfasst, von einem Techniker zerlegt und geprüft wird, jemand die Reparaturkosten ermittelt und einen Kostenvoranschlag schreibt, das ganze unrepariert wieder zusammengebaut, dann eingepackt und wieder verschickt wird, eine Rechnung geschrieben wird, der Zahlungseingang verfolgt und verbucht wird …

Das darf doch höchsten 3,20 kosten.

aber alles nur meine meinung, denn wissen tu ich nix!

Wir sind hier aber nicht bei wer- meint -was sondern bei wer- weiss -was. Insofern ist der Beitrag, abgesehen davon, dass er inhaltlich falsch ist, nicht sehr hilfreich.

Gruß

S.J.

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denn die
Verschmutzung kann ja uach durch eine Undichtigkeit verursacht
worden sein.

Hi,

die dann wieder auf eine Fehlbedienung (falscher Beutel, falsch eingelegt, weggelassen ) schließen lässt.

Q-Gruß

denn die
Verschmutzung kann ja uach durch eine Undichtigkeit verursacht
worden sein.

die dann wieder auf eine Fehlbedienung (falscher Beutel,
falsch eingelegt, weggelassen ) schließen lässt.

oder Konstruktionsfehler, defekte Dichtung oder Verriegelung etc…

Und damit nicht wild spekuliert wird, sagt das Gesetz eindeutig „wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.“

Es reicht daher definitiv nicht, dass irgend jemand, in dem Fall der Garant, für sich günstige Schlüsse zieht. Er muss den Beweis antreten.

Gruß

S.J.

Hallo,

nun ja, mir ist schon klar, dass die Bearbeitung Kosten verursacht. Allerdings stört mich daran einzig und allein die Tatsache, dass man darauf nicht hingewisen wird.

Gruß
André

Hallo,

§ 443 des BGB sagt ganz eindeutig:

Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird
vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender
Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
(http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html)

Das heißt im Klartext, dass die Beweislast, dass es sich um
Fehlbedienung etc. handelt, beim Garanten liegt. In diesem
Fall halte ich die Beweisführung für schwierig, denn die
Verschmutzung kann ja uach durch eine Undichtigkeit verursacht
worden sein.

ich bin laie auf dem Gebiet und kenne mich mit den Begrifflichkeiten nicht so aus. Daher habe ich mal den entsprechenden Punkt aus den Garantiebedingungen heraus gesucht:

„Mit der Garantie haften wir dafür, dass dieses neu hergestellte Gerät im Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an den Verbraucher die in unserer Produktbeschreibung für dieses Gerät aufgeführten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit erheblich gemindert ist. Zeigt sich der Mangel nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher nachzuweisen, dass das Gerät bereits beim Übergabezeitpunkt mangelhaft war. NIcht unter die Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsmäßiger Handhabung sowie Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen.“

Hoffe das hilft weiter den Fall zu beurteilen.

Gruß
André

Hallo,

nun ja, mir ist schon klar, dass die Bearbeitung Kosten
verursacht. Allerdings stört mich daran einzig und allein die
Tatsache, dass man darauf nicht hingewisen wird.

was steht denn hierzu in den Garantiebedingungen?

Leider werden diese meist gar nicht gelesen, was natürlich etwas absurd ist wenn man auf der einen Seite Ansprüche gegen den Garanten erhebt, auf der anderen Seite aber gar nicht weiß, was für Ansprüche bestehen.

Gruß

S.J.

Hallo,

"Mit der Garantie haften wir dafür, dass dieses neu
hergestellte Gerät im Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an
den Verbraucher die in unserer Produktbeschreibung für dieses
Gerät aufgeführten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt
nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit
erheblich gemindert ist. Zeigt sich der Mangel nach Ablauf von
6 Monaten ab dem Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher
nachzuweisen, dass das Gerät bereits beim Übergabezeitpunkt
mangelhaft war.

okay. Das ist also nur eine Beschaffenheitsgarantie, also praktisch das selbe wie die gesetzliche Gewährleistung. Damit wird nicht garantiert, dass das Produkt eine bestimmte Zeit „hält“, sondern nur, dass bei Kauf alle Eigenschaften vorhanden sind.

Das ist natürlich für den Verbraucher äußerst ungünstig. Somit müsste tatsächlich vom Käufer der Beweis erbracht werden, dass das Teil schon bei Kauf mangelhaft war. Das ist in der Praxis kaum möglich.

Einen anderen Tipp, als diesen Hersteller künftig zu meiden, kann ich dann leider auch nicht geben.

Gruß

S.J.

Hallo,

nun ja, mir ist schon klar, dass die Bearbeitung Kosten
verursacht. Allerdings stört mich daran einzig und allein die
Tatsache, dass man darauf nicht hingewisen wird.

was steht denn hierzu in den Garantiebedingungen?

in den Garantiebedingungen findet sich kein Wort zu den Kosten.

Hallo,

in den Garantiebedingungen findet sich kein Wort zu den
Kosten.

dann würde ich mit Verweis darauf die Übernahme ablehnen.

Gruß

S.J.