Garantie vorbei was nun?

Hallo!
Angenommen, dass man sich im November 2007 einen nagelneuen
Geschwisterwagen für über 500 € gekaufthat. Diesr Wagen wurde kaum
genutzt. Während der Garantiezeit ist der Wagen jedoch 2 mal wegen
Fehler am Gestell repariert worden. Nach dem letzten mal wurde der
Wagen schon gar nicht mehr gebraucht und im Karton gelassen.
Vor kurzem wurde dann entdeckt, dass an beiden Sportaufsätzen der
Stoff kaputt ist, dies ist auf eine scharfe Kante des Plastikteils
(an der Rückseite), was zur Verstärkung des Sitzes dient, zurück zu
führen. Das Fachgeschäft sagt natürlich, dass die Garantie abgelaufen
ist und diese somit auch nicht den Fehler beheben müssen.
Die Kinder waren weder zu schwer für den Wagen, noch wurde er viel
genutzt.
Das kann doch nicht sein, dass man so viel Geld zahlt und man nichts
davon hat? Kann man sich nicht wehren, hätte man da nicht das Recht
auf Mängelbeseitigung?
in diesem Zustand könnte man den Wagen gar nicht mehr nutzen, da dieser Stoff bei
weiterer Nutzung weiter reißen würde.
Danke schon mal…
Gruß Dione

hätte man da nicht das
Recht
auf Mängelbeseitigung?
in diesem Zustand könnte man den Wagen gar nicht mehr nutzen,

Hallo Dione, Mängel müßen beim Händler sofort angezeigt werden wenn sie offensichtlich sind. Da man den Mangel sofort sehen kann, die Sache nicht überprüft wurde habt ihn nun auch kein Recht mehr auf Nachbesserung, Geldzurück etc. Sunny

Und was ist mit dem Hersteller? Wenn der Wagen mehr genutzt worden wäre, wären die Schäden früher erkennbar gewesen. Fakt ist doch, dass ein Kinderwagen auch was ausalten muss und nach dem Mängeln zu urteilen ist das Material nicht vernünftig verarbeitet worden.
LG
Dione

Hallo, das mag ja sein aber es sind verschiedene Faktoren die da zusammen kommen. Wie will man dem Händler nachweisen das der Wagen so wenig benutzt wurde, das der Stoff dann früher kaputt gegangen wäre usw. Es ist O,OO Chance da dort noch etwas zu erreichen ist und sich mit denen zu eingigen. Sehe es als Abschreibung des Wagens ohne Geld und Berecherung an Erfahrung denn das passiert kein 2 mal. LG Sunny

Hallo

Mängel müßen beim Händler sofort angezeigt werden
wenn sie offensichtlich sind. Da man den Mangel sofort sehen
kann, die Sache nicht überprüft wurde habt ihn nun auch kein
Recht mehr auf Nachbesserung, Geldzurück etc. Sunny

Kannst Du grad mal erklären, aus welcher gesetzlichen oder vertraglichen Regelung das hervorgeht? Kannst Du vielleicht auch gleich erklären, wozu es dann überhaupt eine Verjährungsfrist gibt?

Lies vielleicht vorher mal die faq:1152, bevor Du Dich weiter blamierst. Und hör auf, Fragen zu beantworten, wenn Du genau gar keine Ahnung hast. Das nennt sich hier ‚Experten-Forum‘, nicht ‚Ich denk mir was‘.
Gruß
loderunner (ianal)

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wenn du schon zitierst dann schau doch auch was auf der zitierten seite steht

Zur Sachmangelhaftung

Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.

kauf des kinderwagens war november 2007 (+ 2 Jahre = November 2009)
wir haben ääähm fast Mai 2010 …

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Das gilt nur im Rahmen des § 377 HGB, also nur zwischen Kaufleuten.

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Hallo,

wenn du schon zitierst dann schau doch auch was auf der
zitierten seite steht

Och, die Seite ist mir heftig bekannt. Und ich habe sogar die dort genannten Paragrafen gesucht, gefunden und gelesen.

Zur Sachmangelhaftung

kauf des kinderwagens war november 2007 (+ 2 Jahre = November
2009)
wir haben ääähm fast Mai 2010 …

Und? Habe ich irgendwas gegenteiliges geschrieben? Wurde nicht sogar von der Fragestellerin darauf hingewiesen, dass die Frist abgelaufen sei?
Vielleicht nochmal nachlesen?
Gruß
loderunner (ianal)

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