Garantie vs. Gewährleistung

Hallo Rechtsexperten!

Wo liegt der Unterschied zwischen beiden?

Ist die Garantie die gesetzliche Grundlage und die Gewährleistung eine darüberhinausgehende, freiwillige Zusage der Unternehmen?

Was gilt seit dem 01.01. unter Vollkaufleuten?

Kann in den AGB davon abgewichen werden?

Vielen Dank,

Mark

Hi,

Ist die Garantie die gesetzliche Grundlage und die
Gewährleistung eine darüberhinausgehende, freiwillige Zusage
der Unternehmen?

http://www.keglovits.at/pages/Fach/garantie_vs_gewae…

http://www.keglovits.at/pages/Fach/gewaehr_geltendma…

Übrigens:
http://www.google.com/search?sourceid=navclient&q=ga…

Gruß

J.

Hallo José!

Vielen Dank für Deine Antwort.

Es handelt sich dabei allerdings um einen österreichischen link. Gelten die Infos analog auch in Deutschland?

Viele Grüße,

Mark

Hi,

vorneweg: ich bin kein Experte :smile:

Das gilt trotzdem auch in Deutschland. Die c’t hat einige Artikel darüber geschrieben, zuletzt hier:
http://www.heise.de/ct/01/26/016/default.shtml

Leider ist aber der Artikel, der den Unterschied aufzeigt, nicht online.

Gruß

J.

Hallo!

Das gilt auch in D.

Die Gewährleistung bedeutet nichts anderes als das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung aus dem Vertrag (das ist nicht mangelhafte Ware im objektiven Sinn), also für Schlechterfüllung. Es geht also einmal im Prinzip um Vertragsverletzungen. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gewährleistungsmangels ist daher logischerweise der Zeitpunkt der Erfüllung, also die Übergabe, es sei denn man verändert diesen Zeitpunkt vertragl.

Eine Garantie ist ein eigener Vertragstyp, wo sich eine Partei zu einem bestimmten Erfolg bei der anderen Partei verpflichtet. Dies kann sein, dass jemand eine Garantie dafür bietet, dass ein Gerät nicht kaputt wird oder dass jemand dafür Garantie bietet, dass die Bank am Tag X ihr Geld bekommt.

In der Praxis besteht daher zwischen dem Verkäufer und Käufer aus dem Kaufvertrag ein Gewährleistungsanspruch und zwischen Hersteller und Endverbraucher ein Garantieanspruch. Dieser kommt dadurch zustande, dass der Hersteller eine Garantieerklärung abgibt und sie der Endverbraucher konkludent, also durch schlüssige Handlung annimmt.

Gruß
Tom