Die Gewährleistung bedeutet nichts anderes als das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung aus dem Vertrag (das ist nicht mangelhafte Ware im objektiven Sinn), also für Schlechterfüllung. Es geht also einmal im Prinzip um Vertragsverletzungen. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gewährleistungsmangels ist daher logischerweise der Zeitpunkt der Erfüllung, also die Übergabe, es sei denn man verändert diesen Zeitpunkt vertragl.
Eine Garantie ist ein eigener Vertragstyp, wo sich eine Partei zu einem bestimmten Erfolg bei der anderen Partei verpflichtet. Dies kann sein, dass jemand eine Garantie dafür bietet, dass ein Gerät nicht kaputt wird oder dass jemand dafür Garantie bietet, dass die Bank am Tag X ihr Geld bekommt.
In der Praxis besteht daher zwischen dem Verkäufer und Käufer aus dem Kaufvertrag ein Gewährleistungsanspruch und zwischen Hersteller und Endverbraucher ein Garantieanspruch. Dieser kommt dadurch zustande, dass der Hersteller eine Garantieerklärung abgibt und sie der Endverbraucher konkludent, also durch schlüssige Handlung annimmt.