einer Festplatte von Toshiba ist ein Zettel mit der Überschrift „Beschränkte Garantie“ beigelegt, in der die Fa. von einer Garantiezeit von 1 Jahr spricht.
Mal abgesehen davon, dass das nicht sehr vertrauenserweckend ist, weil das Unternehmen selber wohl nicht viel von der Qualität seiner Produkte hält:
Wie steht das in Zusammenhang mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren (die wir ja landläufig eben „Garantie“ nennen) und was bedeutet dieser feine Unterschied für den Fall der Fälle in der Praxis?
Mal abgesehen davon, dass das nicht sehr vertrauenserweckend
ist, weil das Unternehmen selber wohl nicht viel von der
Qualität seiner Produkte hält:
Doch. Immerhin geben sie eine Garantie. Das ist mehr, als viele andere Hersteller tun.
Wie steht das in Zusammenhang mit der gesetzlichen
Gewährleistung von 2 Jahren (die wir ja landläufig eben
„Garantie“ nennen) und was bedeutet dieser feine Unterschied
für den Fall der Fälle in der Praxis?
Lies dazu mal in Ruhe faq:1152.
Beachte vor allem, dass sich Gewährleistung ausschließlich auf Mängel bezieht, die bereits beim Kauf vorliegen - nichts muss demnach mindestens zwei Jahre lang funktionieren. Wenn nicht der Hersteller (oder jemand anders) eine Garantie gewährt…
Gruß
loderunner (ianal)
Wie steht das in Zusammenhang mit der gesetzlichen
Gewährleistung von 2 Jahren (die wir ja landläufig eben
„Garantie“ nennen) und was bedeutet dieser feine Unterschied
für den Fall der Fälle in der Praxis?
Die Garantie besteht neben der Gewährleistung. Was die Garantie genau aussagt, ergibt sich aus den Garantiebedingungen. Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Sachmangel hat. Der Sachmangel ist in § 434 BGB definiert. Die Rechte im Fall des Sachmangels ergeben sich aus § 437 BGB.