Habe eine Frage zur Garantie
Habe ein Netzteil gekauft im Nov. 2017 Ist jetzt defekt,
Der Verkäufer schreibt folgendes.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass in diesem Fall die gesetzliche
Gewährleistung nicht greift. Diese besagt nur, dass eine Ware zum
Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer frei von Mängel sein muss. Die
Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach beim
Käufer. Oft wird Gewährleistung mit Garantie oder Herstellergarantie
verwechselt, was aber etwas ganz anderes ist. Diese ist insofern
freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines
Garantieversprechens gibt.
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung
sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist
auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine
befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem privaten Käufer
Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist.
Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers,
Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel
kein Gewährleistungsfall vor.
Mit freundlichen Grüssen
Meine Frage dazu: Ist dies wirklich so ? Dachte immer 1 Jahr sei normal
MFG