Garantie, was ist gesetzl. geregelt ?

Habe eine Frage zur Garantie
Habe ein Netzteil gekauft im Nov. 2017 Ist jetzt defekt,
Der Verkäufer schreibt folgendes.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass in diesem Fall die gesetzliche
Gewährleistung nicht greift. Diese besagt nur, dass eine Ware zum
Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer frei von Mängel sein muss. Die
Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach beim
Käufer. Oft wird Gewährleistung mit Garantie oder Herstellergarantie
verwechselt, was aber etwas ganz anderes ist. Diese ist insofern
freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines
Garantieversprechens gibt.

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung
sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist
auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine
befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem privaten Käufer
Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist.
Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers,
Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel
kein Gewährleistungsfall vor.

Mit freundlichen Grüssen

Meine Frage dazu: Ist dies wirklich so ? Dachte immer 1 Jahr sei normal
MFG

Ja.

Die Antwort des Verkäufers ist absolut korrekt.

Ein Anspruch auf Garantie gibt es nicht.
Einen Anspruch auf Gewährleistung hast du nach Ablauf der sechs Monate nur, wenn Du nachweisen kannst, dass das Netzteil aufgrund eines Schadens, der bereits beim Verkauf vorhanden war, kaputtgegangen ist.

Gruß,
Max

Ja.

Das Gesetz sieht in der Regel sogar zwei Jahre vor, bei Gebrauchtware ein Jahr.
Aber nach mehr als 6 Monaten muss halt der Käufer beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag - was in deinem Fall praktisch unmöglich ist.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo
Vielen Dank allen die geschrieben haben. Somit kann man nach 6 Monaten alles vergessen.
Irgend wie habe ich das Gefühl, daß uns der Gesetzgeber Vera,
Kann man nur mit einer" guten "Bewertung das Produkt und den Verkäufer bewerten.
MFG

Der Gesetzgeber hat alles getan, was getan werden muss - beim Kauf (genauer: bei Gefahrenübergang) muss das gekaufte frei von Mängeln sein. Mit Mindetshalbarkeit hat das (zun Glück) genau nichts zu tun. Wie sollte das denn auch machbar sein - schau dir doch einfach mal an, wie viele Produkte es gibt, die keine 2 Wochen überstehen (und das sollen sie ja auch gar nicht).

Wenn du sicher sein willst, dass irgendwas lange hält, musst du eben etwas mit Herstellergarantie kaufen.

Dass du keine Ahnung davon hattest, wie die gesetzlichen Regelungen sind ist ganz allein dein Problem. Die Gesetzeslage nachlesen kann jeder. Kostenlos.

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Mit dem Gefühl stehst Du nicht allein da. Das haben schon viele Kunden gewonnen - noch früher allerdings viele Händler, die sich ins Fäustchen lachten.

Hätte der Gesetzgeber ein wirkliches Interesse am Schutz der Investition der Kunden und an Nachhaltigkeit und Umweltschutz gehabt, dann hätte er eine Garantie von mindestens 2 Jahren mit Pflicht zur Reparierbarkeit im angemessenen Rahmen gesetzlich erlassen. Ja, viele billige Produkte gäbe es dann nicht mehr. Ja, einige Produkte wären nicht so schick und würden vielleicht teurer werden. Aber für die Gesellschaft und den Planeten wäre das ein guter Zug gewesen. Und vielleicht würden Menschen dadurch wieder ein Gefühl für Wertigkeit entwickeln. Aber wahrscheinlich bin ich nur ein optimistischer Utopist.

Doch das derzeitige Gewährleistungsrecht betrachte ich nur als Nebelkerze zur Beruhigung der Kunden ohne allzu viel Schaden beim Kapital zu verursachen.

Grüße
Pierre

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Nein. Es gibt genug Fälle, in denen auch nach sechs Monaten ein Sachmangel bei Verkauf problemlos belegt werden kann. (Beispiel: Etwas bricht ab und man stellt fest, das falsche Schrauben verbaut wurden.) Nur auf deinem Fall trifft das halt nicht zu. Aber deswegen ist das Gesetz noch kange keine Verarsche.

Gruß,
M.

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Selten derartigen Unsinn gelesen.

Wie lange hält ein Auto? Wie lange funktioniert ein Drucker? Was beinhaltet die Garantie einer Gartenschere?

Du hast völlig unrealistische Vorstellungen davon, wie groß die Welt ist und wie verschieden das, was man kaufen kann.

Vielleicht erst nachdenken, dann schreiben?

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hi,

das liegt rein daran, dass auch du hier Garantie und Gewährleistung verwechselst.

Gewährleistung bedeutet nichts anderes, dass das Netzteil am Tag der Übergabe ohne Mängel sein muss. Da du das Netzteil schlecht auseinanderbauen wirst und auch dann nicht prüfen könntest, ob ein Bauteil defekt ist, gibt es diese Jahresfrist.

Du kannst also auch noch später einen Mangel reklamieren.
Da aber auf der anderen Seite auch der Hersteller nicht immer nachweisen kann, was schon bei Übergabe defekt war, wird nur die ersten 6 Monaten angenommen, dass der Mangel schon bestand, hier muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nachträglich entstanden ist (Beispielsweise Wasserschaden oder Fremdkörper im Gerät).

Fehlt etwa ein Bauteil und dadurch ist das Netzteil jetz kaputt, dann greift die Gewährleistung - das Bauteil kann ja nicht einfach verschwinden.
Geht ein Bauteil aber kaputt, was vorher ok war, dann ist das Gerät eben defekt und der Verkäufer (was ja nicht der Hersteller ist) hat seine Pflichten erfüllt.

Wenn du eine Haltbarkeitsgarantie möchtest, musst du auch auf eine Garantie beim Kauf achten.

Es geht auch nicht anders. Ein Verkäufer kann ja schlecht eine Garantie auf das Produkt geben, was er selbst zukauft.
Eine Garantie ist daher fast nur vom Hersteller zu bekommen.

grüße
lipi

Wie lange hält ein Autonavigationssystem von Pioneer oder Alpine und wie lange das vom billigen Chinesen, der die Ware von Amazon ausliefern lässt?

Wie lange hält die durchschnittliche Waschmaschine von BSH oder AEG und wie lange die von Miele?

Auf Deine persönlichen Angriffe werde ich nicht eingehen. Für so einen Quatsch habe ich keine Zeit - und zu viele sinnvolle Argumente.

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Sie beträgt ZWEI Jahre.

Ähm - nein.
Der Normalfall ist, dass jeder das für ihn günstige beweisen muss. Ein Käufer müsste deshalb nachweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorlag. Das kann er in aller Regel aber gar nicht - er müsste jedesmal einen Gutachter beauftragen. Deshalb gibt es NUR FÜR DEN VERBRAUCHSGÜTERKAUF die BeweislastUMKEHR in den ersten 6 Monaten. Der Verkäufer muss nun beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Gefahrenübergang vorlag. Das kann er unter Umständen mittels Gutachter, manchmal auch ganz einfach durch die Art des Mangels.

Gesetze dazu:
Verbrauchsgüterkauf: https://dejure.org/gesetze/BGB/474.html
Sachmangelhaftung: https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
und jeweils die darauf folgende Paragraphen.

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Hallo,
was ist das NT für ein Produkt und wie sind die PC-Eckdaten die es zu versorgen hat?
mfG

Genau gleich lange. Weil beide in der selben Halle hergestellt werden.

Und du kannst hier noch hundert Beispiele bringen - sie besagen genau nichts angesichts von MILLIONEN von Produkten, bei denen das genau gar nicht funktioniert.

moin,

ob dus glaubst oder nicht: ich finde den Unterschied zu deiner Beschreibung nicht. Mal von den 2 Jahren abgesehen.

wo soll der unterschied liegen,
ob ein Mangel schon bestand und es damit Gewährleistung ist

oder

ob der Mangel nachträglich entstand und es damit keine ist.

grüße
lipi

Der liegt in der Begründung. Deine ist völlig falsch.
Und der Hersteller hat überhaupt nichts mit der Sache zu tun, denn mit dem hat der Käufer gar keinen Vertrag.