Garantie: Was wenn der Hersteller ablehnt?

Hallo,

folgendes Fallbeispiel: Ein inländischer Händler verkauft Waren, welche er aus dem Ausland bezieht. Welche Pflichten hat der Händler gegenüber dem Käufer, wenn eine Garantiereklamation während der gesetzl. vorgeschriebenen 6 Monate vom Hersteller zurückgewiesen wird? Und macht es einen Unterschied, wenn die Zurückweisung für eine widerholte Garantiereparatur gilt?

Mit freundlichen Grüßen,

V. Bertakis

Hallo,

Ein inländischer Händler verkauft
Waren, welche er aus dem Ausland bezieht. Welche Pflichten
hat der Händler gegenüber dem Käufer, wenn eine
Garantiereklamation während der gesetzl. vorgeschriebenen 6
Monate vom Hersteller zurückgewiesen wird?

hmpf. Wo steht geschrieben, dass eine Garantie gesetzlich vorgeschrieben ist? Und wie kommst du auf 6 Monate? Wurde da gestern was geändert und mir hat keiner Bescheid gesagt???

Und macht es einen
Unterschied, wenn die Zurückweisung für eine widerholte
Garantiereparatur gilt?

Es wäre erstmal hilfreich zu wissen, ob du von Garantie oder von der Sachmängelhaftung sprichst.

Also gehen wir die Sache mal an: Der Händler ist dein Ansprechpartner, an ihn hast du dich zu wenden - sofern es denn um die Sachmängelhaftung geht. Meinst du die Herstellergarantie wäre es hilfreich zu wissen warum der Hersteller denn nicht kooperativ ist. Dazu wären dann auch die Garantiebedingungen als Informationsquelle wichtig.

Ein bisschen mehr Infos wären einfach angebracht: Um was für ein Produkt geht es, wie alt ist es und was ist kaputt?

LG Timi

Hallo!

Siehe FAQ:1152

Gruß
Tom

Kleiner Nachtrag… es ist die gesetzl. Gewährleistung gemeint, keine darüber hinausgehende freiwillige „Garantie“-Zusage!

Mit freundlichen Grüßen,

V. Bertakis

Noch mal die Fragen:
Was ist kaputt?
Mit welcher Begründung lehnt der Hersteller / Händler (an wen hast du dich gewandt?) die Nachbesserung ab?

LG Timi

Nun, ich hatte ja ergänzt, dass es um die Gewährleistung (nicht Garantie) geht… das war nur falsch von mir formuliert.

Die Frage ist ganz einfach, kann der Händler einen in der Sache berechtigten Gewährleistungsanspruch ablehnen, weil der Hersteller diesen ablehnt, bzw. eine weitere Reparatur ablehnt, weil eine Reparatur auf Grund gleicher Reklamation bereits durchgeführt wurde (der reparierte Artikel funktioniert aber weiterhin nicht richtig).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Kurz gesagt: Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Vertragspartner, also den Verkäufer. Was der Hersteller dazu sagt, ist völlig wurscht.

Gruß
Tom