Garantie, wei verhält sich das in diesem

Hallo liebe Wissenden!

Ich habe in letzter Zeit damit begonnen Kleinelektroartikel günstig neu einzukaufen und sie dann bei Ebay weiter zu verkaufen.
So, die Sachen haben ja vom Hersteller 2 Jahre lang Garantie.

Wie ist das jetzt für die Leute, die bei mir gekauft haben.
Denen steht ja auch die Garantie zu. Aber nicht von mir, sondern von dem Hersteller.
Müßte ich dazu den Kassenbon meines lieferanten mit ausliefern,
damit die Leute auf diese Garantie zurückgreifen können?

Ich habe geschrieben, dass 2 Jahre Garantie auf die Artikel sind.
Hätte ich schreiben müssen 2 Jahre Herstellergarantie?

Danke für euren Rat und Tipps!!!

Viele Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

Ich habe in letzter Zeit damit begonnen Kleinelektroartikel
günstig neu einzukaufen und sie dann bei Ebay weiter zu
verkaufen.
So, die Sachen haben ja vom Hersteller 2 Jahre lang Garantie.

Wie ist das jetzt für die Leute, die bei mir gekauft haben.
Denen steht ja auch die Garantie zu. Aber nicht von mir,
sondern von dem Hersteller.

Falsch. Da du das ja offensichtlich gewerblich betreibst (Ankauf und gewinnbringender Verkauf => gewerblich) bist du der Ansprechpartner des Kunden! Du mußt dem Kunden die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren einräumen! Denn DU bist ja derjenige mit dem der Kunde einen Vertrag hat!
Die Herstellergarantie bleibt davon erstmal unberührt. Wie das dann jetzt weitergeht weiß ich auch nicht, also welche Ansprüche du dann gegen deinen Lieferanten/den Hersteller hast.

Müßte ich dazu den Kassenbon meines lieferanten mit
ausliefern,
damit die Leute auf diese Garantie zurückgreifen können?

Macht auch bloß keinen Unterschied! Ich kriege doch z.B. beim Media Markt nicht den Kaufbeleg von deren Lieferanten, sondern von denen! Du kannst halt nicht nur die Vorteile (Gewinn) nutzen sondern mußt auch mit den Nachteilen (gesetzliche Gewährleistung) leben. Wenn du das nicht kannst, dann solltest du die Sache ratz fatz sein lassen.

Ich habe geschrieben, dass 2 Jahre Garantie auf die Artikel
sind.
Hätte ich schreiben müssen 2 Jahre Herstellergarantie?

Macht keinen Unterschied. Die Herstellergarantie ist ja nur zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.

Danke für euren Rat und Tipps!!!

Auch wenn du das eigentlich nicht wissen willst: Ich hoffe, du gibst deine Gewinne auch beim Finanzamt an, sonst kannst du im Zweifelsfall mal so richtig Schwierigkeiten kriegen. Wie gesagt, Ankauf zum Zwecke des gewinnbringenden Verkaufs ist gewerblich!

Viele Grüße
Anja

Hi

Anmerkend nur noch das Herstellergarantie nix mir Gewährleistung zu tun hat.
Die Gewährleistung ist eine gesetzl. vorgeschriebene Mängelhaftung.
Die Herstellergarantie ist freiwillig und zu Konditionen völlig dem Hersteller überlassen.
Das kann eine 30jährige Garantie gg. Durchrostung sein, oder eine 1jährige Garantie das der PLAY Knopf vom DVD Player funzt etc.
Was genau die Garantie beinhaltet und wie lange sollte als Beipackzettel bei der Ware von Hersteller mit geliefert worden sein oder steht im Handbuch.

Der Händler selbst kann da nix dran ändern oder hinzufügen.

Der Händler kann von sich aus natürlich neben der gesetzl. Gewährleistung auch eine Garantie (unabhängig vom Hersteller) vergeben… aber wer bürgt sich schon mehr auf als er muss? :wink:

Soweit hab ichs jedenfalls verstanden. ^^

MfG
Lilly

Was heißt das denn?
Dankende Grüße
Sebastian

Hi

http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite

MfG
Lilly

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Danke Anja!
Auch wenn ich schreibe, dass es sich um eine Herstellergarantie
handelt?
Bin ich trotzdem verpflichtet?
Bin ich Gewerbetreibender, wenn ich 3 Artikel für gesamt ca. 300 Euro verkaufe und 30 Euro Gewinn mache?

Nochmal dankende Grüße
Sebastian