Hallo bei ebay steht oft (bei Privatverkauf):
Aufgrund der neuen Gesetzeslage, hier noch der Hinweis, dass es sich bei den angebotenen Artikeln ausschließlich um einen Privatverkauf, ohne Anspruch auf Gewährleistung handelt. Der Bieter erklärt sich mit diesen Bedingungen ausdrücklich einverstanden. Rückfragen beantworte ich natürlich gerne. Diese Bedingungen werden mit Abgabe eines Gebotes akzeptiert.
Kann man die Gewährleistung wirklich ausschließen oder ist es egal ob so ein Satz da steht oder nicht ?
Mussen nicht immer die Gesetze eingehalten werden - Als immer 6 Monate Gewährleistung ! ?
Danke