Garantie xenonlichter

Hallo liebes Forum,
da der Austausch meiner Xenonlichter in der Werkstatt ca. 700Euro kosten soll (nur die Brenner!) habe ich mich entschieden nonames für 40 euro zu kaufen und die selber einzubauen, ist auch kein Meisterwerk. Die ersten Brenner haben knappe 2 Jahre gehalten bis das Flackern begann. Die zweiten habe ich vor ca 6 Monaten gekauft. Das rechte Licht wird nun immer gelblicher und ich möchte den über die Garantie tauschen. Leider verlangt der Verkäufer eine Werkstattbestätigung über den Einbau der Leuchten sonst tauscht er die nicht, ist das rechtens? Wer weiss was dazu. Danke
grüße

Hallo!

Wenn es um Garantie geht, JA. Die Garantiebedingungen nachlesen !

Wenn es um Gewährleistung geht, NEIN.
Allerdings steht man nach mehr als 6 Monaten im Grunde genauso schlau da wie bei der Garantie. Denn wie beweisen, Brenner war bereits beim Kauf defekt, wenn auch als versteckter Fehler ?

Mal am Rand, aber wohl nicht ganz unwichtig.
Lampen sind zulassungspflichtig,sie müssen ein europäisches Prüfzeichen tragen.
Ist das denn der Fall ?

Bei dem Preisunterschied aus meiner Sicht unwahrscheinlich.

mfG
duck313

Hallo Duck, danke!
CE nicht, nur E1 mit StVo-Zulassung. In den Garantiebestimmungen steht nichts von Einbaupflicht einer Werkstatt drin, der Händler verlangt sie dennoch andernfalls würde der hersteller die nicht austauschen wollen. Hatte noch nie so einen Fall und mal ehrlich, wer tauscht Birnchen, egal welcher art über Fachpersonal aus?
Grüße

Hi

Du weisst das Xenon Birnen nicht mit der blossen Hand und nur mit Handschuhen getauscht werden dürfen ?
Die Fettschicht brennt sich im Kolben ein und ergibt ein getrübtes gelbliches Licht.

vermutlich weiss das der Händler und vermutet hier eben unsachgemässen Einbau

Ps , ich kaufe meine Xenon Brenner auch im freien Handel
Je nach Fahrzeugtype liegen die Brenner zwischen 45,- bis 80,- Euro und das sind die selben wie man Sie .b. bei Opel bekommt , also Philips oder Fischer

gruss

Toni

Hallo!

E 1 reicht ja, bzw. ist hier entscheidend.

Es gelten die Garantiebestimmungen des Lampenherstellers, wenn in den mitgelieferten Bedingungen eben nichts von Fachwerkstatt drin steht, dann gilt das auch nicht.
Dann verweise den Händler auf die Bestimmung, die hat doch schließlich der Hersteller selbst herausgegeben.
Der Händler tritt hier nur als Vermittler auf.
Bzw. wende Dich direkt an den Hersteller, wenn der hier in Deutschland eine Vertretung hat.
Kaufdatum kannst Du ja mit Kaufbeleg nachweisen.

Aber so ganz glaube ich das nicht, es würde nichts in den Bedingungen drin stehen. Schließlich kann ein defektes Vorschaltgerät den neuen Brenner zerstören. Wie will Hersteller da die Brennergarantie abgrenzen ?

MfG
duck313

Hallo,

Die Fettschicht brennt sich im Kolben ein

Das dürfte physikalisch nicht möglich sein.
Wie soll sich Fett in Glas „einbrennen“?

Gruß
O.Varon