Garantieabwicklung für Verkäufer

Hallo zusammen,

Ich trage mich schon seit langen mit dem Gedanken ein Nebengewerbe anzumelden. Schwerpunkt-Onlinehandel.

Meine Frage dazu.

Wie funktioniert die Garantieabwicklung wenn ein Garantiefall eintritt.

Verweise ich nur auf die Herstellergarantie und der Kunde wendet sich direkt an diesen ?

Oder nehme ich es zurück und schicke es selbst an den Hersteller.

Oder muss ich mich an den Grosshändler wenden ?

Oder kann der Kunde zb. bei Elektronik Artikeln in eine beliebige Werkstatt gehen und es reparieren lassen und diese rechnet dann mit dem Hersteller ab ?

Schon mal Danke jens

Hallo!

Verweise ich nur auf die Herstellergarantie und der Kunde
wendet sich direkt an diesen ?
Oder nehme ich es zurück und schicke es selbst an den
Hersteller.
Oder muss ich mich an den Grosshändler wenden ?

Alles möglich (im Gegensatz zur Gewährleistung, die immer über dich liefe). Um zu klären, was infrage kommt, wäre der Großhändler der Ansprechpartner.

Oder kann der Kunde zb. bei Elektronik Artikeln in eine
beliebige Werkstatt gehen und es reparieren lassen und diese
rechnet dann mit dem Hersteller ab ?

Nein, beliebige Werkstatt nicht. Aber Hersteller haben häufig Vertragswerkstätten.

Gruß, Jan

Abend!

Wie funktioniert die Garantieabwicklung wenn ein Garantiefall
eintritt.

Ich denke du solltest dir mal in Ruhe [FAQ:1152] durchlesen und
dann deine Frage nochmal stellen.

Verweise ich nur auf die Herstellergarantie und der Kunde
wendet sich direkt an diesen ?

Wenn der Hersteller Garantie gibt kannst du den Kunden natürlich auch
an diesen verweisen, solltest du allerdings doch Sachmängelhaftung
meinen dann bist du allein der Ansprechpartner.

Gruß
Stefan

Ich denke du solltest dir mal in Ruhe [FAQ:1152] durchlesen
und
dann deine Frage nochmal stellen.

Habe ich mir durchgelesen,dies ändert aber an meiner Frage nichts.

Dort sind alle Rechte des Käufers erklärt, nicht aber wie der Verkäufer damit umgeht.Der muss ja nach rücknahme des Artikels auch wieder zu seinem Geld kommen.

Aber ich seh schon, es bleiben noch viele Fragen zu klären…
ich komm warscheinlich nicht um einen Besuch beim Unternehmensberater oder ähnliches drumherum.

Jens

Abend!

Dort sind alle Rechte des Käufers erklärt, nicht aber wie der
Verkäufer damit umgeht.

Erstmal stehen damit doch die Pflichten des Verkäufers fest oder?

Der muss ja nach rücknahme des Artikels
auch wieder zu seinem Geld kommen.

Aber das interessiert das Gesetz nicht. Welche Verträge du mit
deinen Zulieferern abschließt obliegt ganz alleine dir. Du bist
Vollkaufmann und solltest wissen was du tust, das Gesetz hilft da
kaum bis gar nicht.

Viele Hersteller geben daher von sich aus 2 Jahre Herstellergarantie
um so dem Händler eine finanzielle Sicherheit zu geben. Alles was als
Sachmängelhaftung reinkommt kann der Händler dann über Garantie mit
dem Hersteller abwickeln.

Schlimmer sind übrigens Rückläufer von geöffneten und kurz genutzten
Geräten. Diese dürfen natürlich nicht mehr als Neugerät verkauft
werden und sind damit voll das Risiko des Händlers. Die können dann
als B-Ware mit großen Abschlägen so wie hier
http://www.medion.com/de/electronics/cat/HOT+DEAL/ho…
verkauft werden.

Gruß
Stefan