Hallo
Bei Auktionen aus Deutschland steht immer: „Da Verkauf von Privat keine Garantie, nach neuem EU-Recht.“
Wenn ich nun aber in der Schweiz wohne, kann ich dann diesen Satz auch schreiben, wenn ich
a) einen Polnischen Pass besitze, also EU-Bürger bin,
b) auf Ebay.de einstelle, also in EU-Raum,
c) davon ausgehe, dass jemand aus dem EU-Raum kauft
oder giltet dieses Recht sowieso schon für die Schweiz?
Besten Dank für Postings.
mahed
Hallo
Bei Auktionen aus Deutschland steht immer: „Da Verkauf von
Privat keine Garantie, nach neuem EU-Recht.“
Also erstens ist dieses EU - Recht gar nicht mehr so neu. Und zweitens verpflichtet weder dieses noch ein anderes in Deutschland geltendes Gesetz den Verkäufer zu einer Garantie.
Eine Garantie ist grundsätzlich eine vollkommen freiwillige Leistung , egal ob beim kleinen Privatverkäufer, beim gewerblichen Ebay - Verkäufer oder dem „normalen“ Händler (es gibt auch Händler ausßerhalb von Ebay 
Was diese Leute ausschließen möchten ist die einjährige Sachmängelhaftung. FAQ:1152
Irgendwer hat es mal falsch in seine Auktion geschrieben und tausende haben es in ihre Auktionen kopiert… ohne überhaupt zu wissen, was sie tun… *kleine Äffchen machen immer alles nach*
Liebe Grüße
Timi
Was die EU vorschlägt ist nicht bindend… kurz: interessiert keinen Furz.
Es ist nur bindend was im jeweiligen Gesetz des Landes steht.
In Dtl. gibt es nun auch eine Gewährleistung auf Gebrauchtwaren selbst bei Privatverkäufen (allerdings ist das nicht mehr neu).
Als Privatverkäufer kann man dies umgehen indem man schreibt das man die Gewährleistung ausschliesst (hat nichts mit der Herstellergarantie zu tun). Gewerbliche Verkäufer können dies nicht tun.
Wie es in anderen Ländern ist weiß ich nicht. Eine EU-Richtlinie (was es war… kein Recht sondern eine Richtlinie) muss nicht zwangsläufig in jedem Land ins Gesetz übernommen werden. Und auch heißt das nicht das in nicht EU-Ländern solch ein Gesetz oder nicht exisitert (manche haben ähnliches schon lange)
Auf jedenfall stehst net schlechter da wenn du die Gewährleistung schonmal ausschliest (als Händler geht das aber nicht).
Herstellergarantie (wenn noch vorhanden) kannste allerdings beruhigt weitergeben.
Bei Auktionen aus Deutschland steht immer: „Da Verkauf von
Privat keine Garantie, nach neuem EU-Recht.“
Wenn ich nun aber in der Schweiz wohne, kann ich dann diesen
Satz auch schreiben, wenn ich
a) einen Polnischen Pass besitze, also EU-Bürger bin,
b) auf Ebay.de einstelle, also in EU-Raum,
c) davon ausgehe, dass jemand aus dem EU-Raum kauft
Auch wenn dieser legendäre Satz genau genommen in zweifacher Hinsicht Unsinn ist (erstens geht es nicht um „Garantie“, sondern um „Gewährleistung“ bzw. „Haftung für Mängel“, zweitens hat das nichts mit neuem oder altem EU-Recht, sondern allein mit deutschem BGB zu tun), ist er letztlich dennoch als Gewährleistungsausschluss auszulegen. So ein Ausschluss ist in Kaufverträgen nach deutschem Recht, die nicht zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden, in der Regel ohne weiteres wirksam und hat zur Folge, dass der Käufer gegen den Verkäufer grundsätzlich keine Ansprüche wegen Sachmängeln geltend machen kann.
Ob so ein Gewährleistungssausschluss auch unter den Bedingungen, die Du beschrieben hast, notwendig, wirksam und nützlich ist, hängt davon ab, welchem nationalen Recht ein Kaufvertrag unter derartigen Bedingungen unterliegt. Das müsste man mal prüfen. Schaden kann der Ausschluss aber jedenfalls nicht. Nimmt man ihn aber auf, sollte man ihn anders formulieren.
oder giltet dieses Recht sowieso schon für die Schweiz?
Das weiss ich nicht. Aus der Tatsache jedenfalls, dass es zu dieser Thematik eine EG Richtlinie gibt, läßt sich nichts schlussfolgern. Denn die Schweiz ist bekanntlich nicht Mitglied der EG.
Was die EU vorschlägt ist nicht bindend… kurz: interessiert
keinen Furz.
Es ist nur bindend was im jeweiligen Gesetz des Landes steht.
Nein, das ist so nicht richtig. Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen der Gemeinschaft sind ohne weiteres verbindlich - Richtlinien allerdings nur für die Mitgliedstaaten selbst (und nicht deren Staatsangehörige), Entscheidungen nur für die jeweiligen Adressaten. Geht es, wie hier, um eine Richtlinie, kommt es für die Bürger der Mitgliedstaaten aber in der Regel in der Tat zunächst nur auf das nationale Recht an.
Wie es in anderen Ländern ist weiß ich nicht. Eine
EU-Richtlinie (was es war… kein Recht sondern eine
Richtlinie) muss nicht zwangsläufig in jedem Land ins Gesetz
übernommen werden.
Doch, muss sie. Alle Mitgliedstaaten haben eine Richtlinie innerhalb der Umsetzungsfrist, die in der Richtlinie bestimmt ist, in ihr nationales Recht umzusetzen. Tun sie das nicht oder nicht rechtzeitig, ist dies zum einen eine Gemeinschaftsrechtsverletzung (mit entsprechenden europarechtlichen Folgen) und kann dies zum anderen unter bestimmten Umständen die unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie auch auf der Ebene des Bürgers sowie Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
In Dtl. gibt es nun auch eine Gewährleistung auf
Gebrauchtwaren selbst bei Privatverkäufen (allerdings ist das
nicht mehr neu).
Die gab es immer schon. Lediglich der Zeitraum, innerhalb dessen der Verkäufer Gewähr leisten muss, ist aufgrund entsprechenden EU-Rechts von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert worden.