Garantieanspruch auf KFZ-Teil mit Austauschkosten?

Liebe/-r Experte/-in,

für den Einbau in einen Kleinwagen habe ich über E-Bay bei einem Privatanbieter ein generalüberholtes Austauschgetriebe mit wörtlich folgender Garantieaussage erworben:

„Auf das Getriebe gibt es sechs Monate Garantie.“

Nach dem Einbau durch eine Fachwerkstatt hat sich bei der Probefahrt herausgestellt, daß die Synchronisierung einiger Gänge kaputt ist. Dieses kann man lt. meiner Fachwerkstatt vor Ort nur im eingebauten Zustand feststellen.

Habe ich ein Anrecht auf Nachbesserung vor Ort in meiner Werkstatt unter Übernahme der Ein- und Ausbau- u. ggf. der Transportkosten zum Verkäufer zur Nachbesserung oder gehen Ein- und Ausbaukosten und Transport hier eindeutig zu meinen Lasten?

In einer Markenwerkstatt hätte ich bei einer Leistung aus einer Hand jetzt schon gesagt: Dann baut das Teil eben wieder ein und baut ein neues wieder ein! Hier dagegen liegen eben Teilelieferung und Einbau in zwei Händen.

Hinweis: Die Ein- und Ausbaukosten für das Getriebe betragen 300 EUR, das Getriebe hat einen Warenwert von 420 EUR.

Vielen Dank im voraus für die Bewertungen, die mich sehr interessieren. Mir kommt’s auf eine Einschätzung der Rechtslage aufgrund der gegenüber mir getätigten Garantiezusage an. Daß man darüber hinaus dann immer noch nach einem Kompromiß suchen kann, ist mir bekannt.

Hallo

Bitte die Garantie nicht mit der Gewährleistung verwechseln.
Wenn Sie eine fimenmäßige Rechnung für das Getriebe bekommen haben, können Sie den kostenlosen Austausch des Getriebes oder die Rückerstattung des Kaufpreises inkl. der Entstandenen Folgekosten einklagen. Da stehen die Chancen gut.
Ohne Rechnung oder von Privat ist es auch möglich, als „Arg listige Täuschung“.
Also am schnellsten Weg zum Rechtanwalt, sonst verstreichen die Fristen!
MfG
Tiefenbacher

Hallo,

ich verweise einfach mal auf das sog. Parketturteil:

BGH VIII ZR 211/07

http://lexetius.com/2008,1948

Gruß

S.J.

Herzlichen Dank für die gute Antwort. Inzwischen ist mein Anwalt dran und setzt zunächst eine Frist auf Mangelbeseitigung einschließlich aller Nebenkosten (also noch gar nicht Garantie). Der Verkäufer fuhr eine Verzögerungstaktik und wollte definitiv den Ausbau und Transport nicht bezahlen.
Ich bin zuversichtlich, daß wir das Problem so lösen werden. Die andere Seite hat jetzt Druck dahinter.

Gruß

P. M. Schäfer

Vielen Dank für die Antwort. Allerdings weichen die Voraussetzungen für das Parketturteil m. E. in wichtigen Details deutlich ab, sodaß ich Zweifel an der Übertragbarkeit auf meinen Fall habe.
Ich habe einen Mangel an einem generalüberholten Getriebe und dieser wurde bereits unmittelbar nach dem Einbau festgestellt. Deshalb fordert mein Anwalt von der Gegenseite konsequenterweise Mangelbeseitigung mit Fristsetzung. Die Gegenseite hatte sich freiwillig nicht bewegt und hat nun deutlich mehr Druck dahinter. Da gibt es kein Ausbüchsen mehr.

Freundliche Grüße

Paul Martin.

Na das ist doch schön, dass Du die Antwort (besser) weißt. Verrätst Du mir dann auch, warum Du Experten auf dem Gebiet befragst und meine Antwort dann als falsch „vom Tisch wischst“?

Dein Anwalt bekommt sein Geld immer. Ob Du verlierst oder gewinnst. Und es wäre nicht der erste Anwalt, der mir begegnet, der auf dem Gebiet der Sachmängelhaftung alles andere als ein Fachmann ist.

S.J.

Hallo

sehr gut!
MfG
Tiefenbacher