Liebe/-r Experte/-in,
für den Einbau in einen Kleinwagen habe ich über E-Bay bei einem Privatanbieter ein generalüberholtes Austauschgetriebe mit wörtlich folgender Garantieaussage erworben:
„Auf das Getriebe gibt es sechs Monate Garantie.“
Nach dem Einbau durch eine Fachwerkstatt hat sich bei der Probefahrt herausgestellt, daß die Synchronisierung einiger Gänge kaputt ist. Dieses kann man lt. meiner Fachwerkstatt vor Ort nur im eingebauten Zustand feststellen.
Habe ich ein Anrecht auf Nachbesserung vor Ort in meiner Werkstatt unter Übernahme der Ein- und Ausbau- u. ggf. der Transportkosten zum Verkäufer zur Nachbesserung oder gehen Ein- und Ausbaukosten und Transport hier eindeutig zu meinen Lasten?
In einer Markenwerkstatt hätte ich bei einer Leistung aus einer Hand jetzt schon gesagt: Dann baut das Teil eben wieder ein und baut ein neues wieder ein! Hier dagegen liegen eben Teilelieferung und Einbau in zwei Händen.
Hinweis: Die Ein- und Ausbaukosten für das Getriebe betragen 300 EUR, das Getriebe hat einen Warenwert von 420 EUR.
Vielen Dank im voraus für die Bewertungen, die mich sehr interessieren. Mir kommt’s auf eine Einschätzung der Rechtslage aufgrund der gegenüber mir getätigten Garantiezusage an. Daß man darüber hinaus dann immer noch nach einem Kompromiß suchen kann, ist mir bekannt.