Garantieanspruch bei Gebrauchtkauf

Hallo,

ich habe mir vor kurzem ein Auto gekauft. Der Vorbesitzer hat noch kurz vor dem Verkauf den Klimakompressor erneuern lassen.
Dieser ist nun defekt. Ich habe eine Kopie der Rechnung.
Wie kann ich nun den Garantieanspruch geltend machen? Brauche ich dazu den Vorbesitzer? Oder kann ich einfach selber mit der Rechnungskopie zu der Werkstatt fahren, die das damals verbaut hat und den Garantieanspruch stellen?

Für die Antwort bin ich dankbar.

ich habe mir vor kurzem ein Auto gekauft. Der Vorbesitzer hat
noch kurz vor dem Verkauf den Klimakompressor erneuern lassen.
Dieser ist nun defekt. Ich habe eine Kopie der Rechnung.
Wie kann ich nun den Garantieanspruch geltend machen? Brauche
ich dazu den Vorbesitzer? Oder kann ich einfach selber mit der
Rechnungskopie zu der Werkstatt fahren, die das damals verbaut
hat und den Garantieanspruch stellen?

Für die Antwort bin ich dankbar.

Servus!
Wenn’s wirklich um eine Garantie geht, sollteste in die AGB des Garantierenden schauen. Könnte ggfs. hilfreich sein, was dort zum Thema „Eigentumsübertragung“ steht.

Oder geht es um Gewährleistung?
Hier „schadet“ ein Eigentumswechsel nicht, wenn ich mich nicht irre.

Warum der Unterschied? Weil Garantie freiwillig ist.

just my 50 ct
Grüßle
Jogi

Hallo Jogi !

Es wird genau anders herum sein, Garantie des Herstellers z.B. kann übertragen werden,beim Autokauf ist das fast die Regel.
Der Käufer des Gebrauchten kann ebenfalls die Herstellergarantie in Anspruch nehmen,meist überall in Europa und ist nicht an den ursprünglichen Händler gebunden.

Die gesetzliche Gewährleistung steht fast immer nur dem ERSTKÄUFER zu,denn der hat den Vertrag mit dem Händler. Beim Weiterverkauf muß sich ja der Zweitbesitzer wiederum nur an den Händler wenden,niemand anders kann Gewährleistungsarbeiten(kostenlos) machen.
Und weil der Händler mit dem „Neubesitzer“ der Ware mit sog. „Rest-Gewährleistungszeit“ rechtlich nichts zu tun hat,muß er es auch nicht machen ! Das es trotzdem klappt,wenn der Zweitbesitzer die Ware an den Händler einschickt,ist eine andere Sache.
Hat man z.B. nur einen Kassenbon als Beleg für den Kauf,dann kann jeder,der diese Quittung hat,ja der Käufer sein. Das wird kaum auffallen und Anlaß zu Rückfragen geben.
Anders bei Lieferscheinen und Rechnungen die einen Kundennamen und Anschrift tragen. Damit kann es im Fall der Fälle Probleme geben,wenn nun ein völlig anderer Gewährleistung haben will.
Der Vorbesitzer hingegen könnte es wohl noch in Anspruch nehmen.

MfG
duck313

Aha, ich glaube ich verstehe.

Also das defekte Teil wurde, von der Werkstatt bestellt und dann auch gleich eingebaut. Dadurch ist die Anschrift des Vorbesitzers auch auf der Rechnung. Ob da jetzt Garantie drauf ist, weiß ich nicht. Da das eine freie Werkstatt ist, kann ich online auch keine AGBs o.ä. nachschauen.
Der Verkauf des Autos an mich erfolgte dann privat, also das war kein Händler.
Ich wäre also auf der sicheren Seite, wenn ich den Vorbesitzer kontaktiere und mit ihm dann zu der Werkstatt fahre und den Anspruch stelle!?

Hallo !

Ja,das wäre vermutlich besser wenn der Verkäufer es machen würde.

Und es geht im Grunde nicht darum,daß der mit Dir zusammen in die Werkstatt kommt.
Er sollte alleine da hin gehen,Du begleitest ihn allenfalls,das Reden sollte aber er übernehmen.
Warum,habe ich ja versucht zu erklären.

Es kann gut sein,Gewährleistung kann nur er in Anspruch nehmen und wohl auch nur am Fahrzeug,was noch in seinem Besitz ist.
Schon da könnte es Probleme geben,wenn es in der Werkstatt auffällt(Papiere,Kennzeichen),muss es aber nicht.

MfG
duck313