Sind die Garantiezeiten identisch bei einem Kauf z.B. eines Kaffeeautomaten als Privatperson oder als Freiberufler? Wie sieht es bei Vereinen aus?
Hallo Ronald
Zunächst sollte dieser Post besser im Rechtsbrett stehen.
Dann, kannst Du einen Grund nennen, warum die Garantie - das Versprechen des Herstellers, unerwartete Schäden zu beheben - vom Käufer abhängig sein sollte ?
Gruß
Rochus
… dort gehört es auch eher hin
Felix
Hallo,
Zunächst sollte dieser Post besser im Rechtsbrett stehen.
Da steht es auch schon.
Dann, kannst Du einen Grund nennen, warum die Garantie - das
Versprechen des Herstellers, unerwartete Schäden zu beheben -
vom Käufer abhängig sein sollte ?
Weil ein Profi ein Gerät vielleicht häufiger verwendet, es schneller kaputtgeht und das deshalb in den Garantiebedingungen meistens ausgeschlossen wird - wenn es sich um ein auch professionell nutzbares Ding handelt?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo Loderunner
Der erhöhte Verschleiss ist hier nicht Sache der Diskussion, Garantie erfasst nur Herstellmängel !
Wenn Herstellmängel durch intensive Nutzung noch innerhalb der Garantiezeit auftreten, ist das Sache des Herstellers, nicht des Anwenders.
Wenn ein Hersteller daraus eine Anwender Beschränkung bastelt, ist sein Erzeugnis nichts wert.
Gruss
Rochus
Der erhöhte Verschleiss ist hier nicht Sache der Diskussion,
Garantie erfasst nur Herstellmängel !
Nö. Ansprüche aus Sachmängelhaftung (§434 BGB - „Gewährleistung“) beziehen sich nur auf Fehler, die beim Gefahrenübergang („Kauf“) vorhanden waren.
Garantien (§443 BGB) sind freiwillige Dreingaben z.B. des Herstellers, die durchaus als „Haltbarkeitsgarantie“ gewährt werden können.
Und da gibt es natürlich Unterschiede je nach Nutzung.
So gibt es z.B. einen Maschinenhersteller, der eine Garantie von 2 Jahren nur bei privater Nutzung gibt. Für gewerbliche Nutzung hat der Hersteller eine eigene Baureihe, da hat man dann auch wieder eine Garantie.
Wenn Herstellmängel durch intensive Nutzung noch innerhalb der
Garantiezeit auftreten, ist das Sache des Herstellers, nicht
des Anwenders.
Wenn Fehler, die beim Kauf vorhanden waren, innerhalb bestimmter Fristen auftreten, muss der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung Abhilfe verschaffen. Der Hersteller muss gar nichts, er darf. Und er darf dann die Ausgestaltung der Garantie quasi beliebig wählen und auch an Bedingungen knüpfen, eben auch „nur bei nicht gewerblicher Nutzung“, „nur bei regelmäßiger Wartung durch Werkskundendienst“ oder sonstwie.
Hallo,
Der erhöhte Verschleiss ist hier nicht Sache der Diskussion,
Garantie erfasst nur Herstellmängel !
Garantie umfasst genau das, was der Garantiegeber in die Garantiebedingungen reinschreibt. In aller Regel ist das eine Haltbarkeitsgarantie und damit wesentlich mehr, als die Sachmangelhaftung hergibt.
Lies dazu mal faq:1152
Wenn Herstellmängel durch intensive Nutzung noch innerhalb der
Garantiezeit auftreten, ist das Sache des Herstellers, nicht
des Anwenders.
Nur dann, wenn es überhautp eine Garantie gibt.
Wenn ein Hersteller daraus eine Anwender Beschränkung bastelt,
ist sein Erzeugnis nichts wert.
Das ist Unsinn.
Garantie ist etwas zusätzliches, keine Einschränkung. Kein Hersteller ist gesetzlich verpflichtet, überhaupt irgendeine Garantie zu gewähren. Und das ist dann auch regelmäßig der Fall: es gibt keine Garantie. Weder auf Kirschen noch auf Wein noch auf Schuhe oder Hosen. Eine Garantie soll den Verkauf ankurbeln, aber eine Pflicht dazu besteht in keiner Weise.
Gruß
loderunner