Garantieanspruch nach Reperatur

Hallo,

ich habe seit 2010 ein Notebook welches vor 6 Wochen einen Defekt hatte. Da es noch im Zeitraum der Herstellergarantie von 2 Jahren lag, habe ich das Notebook eingeschickt und es wurde ein Bauteil ausgewechselt und das Notebook hat wieder funktioniert.

Jetzt aber, nach 4 Wochen Nutzung (das Notebook befand sich 2 Wochen in Reparatur), ist das Notebook wieder defekt. Um genau zu sein ist das ausgewechselte Bauteil defekt.

Die Herstellergarantie ist jedoch vor 2 Wochen abgelaufen. Meine Frage: Habe ich neue Garantieansprüche auf das ausgewechselte Bauteil die jetzt noch gelten? Oder sind diese mit der 2 Jahres Frist verfallen?

Gruß Martin

Hallo !

Allgemein:

Eine Garantie lebt nicht neu auf,wenn ein Teil ersetzt wurde.
Und leider kann man auch die Werkstattzeiten nicht auf die Garantiedauer aufschlagen.

Aber:
Hat man eine Reparatur bezahlt,dann besteht für das eingebaute Ersatzteil eine neue Gewährleistungszeit.
Geht das Teil(genau das!) erneut kaputt,dann wäre das für den Kunden kostenfrei(übliche Beweisprobleme halt).

MfG
duck313