Wenn jemand eine Rückfahrkamera gekauft und selber eingebaut hat und nach fast 6 Monaten etwas defekt ist,hat man Garantieanspruch auch wenn es die Klausel gibt:Nur von einer Fachwerkstatt mit Rechnung einbauen lassen sonst verfallen Ansprüche.Oder diese: Sobald die Kamera selber installiert wurde gibt es keine Garantie.Nur beim ersten Test mit laufenden Motor und nicht fest Installiertem Gerät bestehen Garantieasprüche.Auf der Verpackung steht 48 Monate Garantie . Aber wirklich nur unter den Bedingungen?
Hallo !
Wenn es um „Garantie“ geht,dann wäre das zulässig.
Warum ?
Weil „Garantie“ eine freiwillige Herstellererklärung ist. Er verpflichtet sich also,für das Produkt einen bestimmte Zeit einzustehen und Mängel kostenfrei zu beheben.
Da es freiwillig ist,darf er es an alle möglichen und unmöglichen Forderungen koppeln.
Im Beispiel „Fachwerkstatt soll einbauen“, JA,das darf er dann verlangen.
Nur die gesetzliche Gewährleistung(des Händlers!) von 2 Jahren,die darf er nicht einschränken. Nur die ist leider mit Tücken behaftet.
Es geht nicht um Fehlerfreiheit über 2 Jahre.
Es geht (leider) um versteckte Fehler,die schon bei Übergabe(also Kauftag) versteckt vorhanden waren und sich erst später zeigen.
Kann man das belegen(nach 6 Monaten muss man es!),dann muss Händler(nicht Hersteller) haften und den Mangel beheben.
MfG
duck313