Garantieanspruch?

Hallo,
ein bekannter von mir hat sein defektes Handy (Kaufdatum März 2002)
einschicken müssen.
Das Handy wurde repariert und es enstanden Kosten in Höhe von ca 25 Euro.
Die Kosten wurden meinen Bekannten in Rechnung gestellt.

In einer Anleitung des Handys steht 12 Monate Herstellergarantie, aber die wurde doch auf 24 Monate festgelegt oder???

Was zählt jetzt, 12 Monate oder 24 monate, wie geht man dagegen an und darf der Hersteller überhaupt die Garantie auf 12 Monate beschränken?

Handy ist übrigens von NOK**

Danke und Gruß

Marcel

Hi,

schau doch erstmal ind die Garantiebedingungen! Kann es sein daß die 25 Euro Versand/Handling-Kosten o.ä. sind, die nicht Reparaturkosten im Sinne der Garantiebedingungen sind?

Garantie heißt ja nicht gleichzeitig, daß alles umsonst ist.

gruss
winkel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Winkel,

schau doch erstmal ind die Garantiebedingungen! Kann es sein
daß die 25 Euro Versand/Handling-Kosten o.ä. sind, die nicht
Reparaturkosten im Sinne der Garantiebedingungen sind?

Garantie heißt ja nicht gleichzeitig, daß alles umsonst ist.

Habe mich soeben erkundigt:
ca. 10 Euro Arbeitslohn (angebl. Software update)
ca. 10 Euro Versand etc.
rest Mehrwertssteuer

Ist zwar nicht der Hammerbetrag, aber es geht ja ums Prinzip

Gruß Marcel

Hallo,

mal wieder das Thema, wäre mal einen FAQ-Eintrag wert.

Also: Es gibt die gesetzliche Sachmängelhaftung die 24 Monate gilt, soweit richtig. Allerdings ist es nur in den ersten 6 Monaten so, daß angenommen wird, der Mangel sei beim Kauf schon vorhanden gewesen.

Anders sieht es mit der Garantie aus. Dies ist eine freiwillige Veranstaltung des Händlers oder des Herstellers und kann jede beliebige Leistung umfassen, z.B. auch, daß Du für ein defektes Mobiltelephon eine Buschtrommel oder ein Dosentelephon erhälst.

Gruß,
Christian

Hallo!

Auf Garantie gibt es überhaupt keinen Anspruch, es ist eine freiwillige Leistung. Es kann daher durchaus berechtigt sein, was Nok hier verlangt. Es hängt, wie winkel schon richtig gesagt hat, von den Garantiebedingungen ab.

Zwei Jahre wäre die Gewährleistung gegen den Verkäufer, nur müsste dann der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden gewesen sein und dies müsste in dem Fall der Käufer beweisen.

Gruß
Tom

Hi,

der Händler gewährleistet 24 Monate. Dein Kumpel hätte das Handy also dem Händler zur Reparatur überlassen müssen, das wäre 24 Monate kostenfrei. Der Hersteller kann seine Bedingungen recht freizügig festlegen.

Gruß,
Micha

Hallo!

So ist das wie bereits gesagt nicht, denn für den Gewährleistungsanspruch des Händlers, müsste das Handy bereits bei Übergabe mangelhaft gewesen sein. Es sei denn der Händler hätte selbst auch noch eine Garantie gegeben (was in diesem Fall zwar möglich, aber sehr ungewöhnlich wäre)

Gruß
Tom

lag er doch!
Hi,

da die Firmware erneuert wurde, ist fast mit Sicherheit davon auszugehen, das der Mangel von Beginn an vorlag. Software geht nicht mit der Zeit kaputt.
Das ein schon immer vorhandener Material- oder Softwarefehler erst nach einiger Zeit sichtbar wird, ist doch der Normalfall, deshalb gibt es ja die 24-monatige Gewährleistung. Sonst würden ja 3 tage genügen.

Gruß,
Micha

Hallo!

Ja du hast rechtlich wohl recht, aber woher sollte der Käufer das wissen, bevor es geprüft wurde?

Aber es stimmt was du gesagt hast.

Gruß
Tom

Hi,

Ja du hast rechtlich wohl recht, aber woher sollte der Käufer
das wissen, bevor es geprüft wurde?

Indem er die Prüfung über den Händler von Hersteller abwickeln lässt.
Wesentlich teurer wäre das auch nicht, der Händler übernimmt im Prinzip ja bloß das einschicken zum Hersteller.
Falls ein Handy nicht gerade massiv falsch behandelt oder heruntergeworfen wird, würde ich immer von einem Gewährleistungsmangel ausgehen. Meist trifft das auch zu (nicht nur bei Handys). Im übrigen ist es auch so, das in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf der Händler den Nachweis erbringen muss, das der Schaden nicht von Anfang an vorlag (in diesem Fall war der Zeitraum zugegeben überschritten).
Der Normalfall ist auch, das der Nachweis des Mangels durch den Käufer
nicht gefordert wird, da es meist bekannte und häufiger auftretende Mängel sind, die nach Ablauf der ersten 6 Monate auftreten. Wenn in der Produktion ein Mangel besteht, bekommt das der Hersteller am schnellsten mit und bessert meist ohne großes Trara nach - kostenfrei für den Kunden aber natürlich nur, wenn die Abwicklung, so wie es das Gesetz vorsieht, über den Händler geht.

Gruß
Micha