Garantieansprüche beim PC

Hallo Wer-Wissende,

jemand erwirbt bei Firma A einen PC, der innerhalb eines Jahres einen Hardware-Defekt hat. Ein Techniker von Firma A untersucht das Gerät, stellt fest, dass es sich um einen Garantieanspruch handele und tauscht für die Reparatur Netzteil und Prozessorlüfter ohne Kostenforderung aus.

Kurz darauf stellt Firma A dafür trotzdem eine Reparaturrechnung. Diese wird von Firma A dadurch begründet, dass der Defekt vermutlich durch Staub im inneren des PCs entstanden wäre und damit kostenpflichtig sei, weiterhin weist Firma A darauf hin, dass in Zukunft Garantieansprüche aus demselben Grund ausgeschlossen würden.

Der PC wurde vom Kunden in einem medizinisch genutzten Raum betrieben (der deswegen sogar ungewöhnlich sauber ist), es gibt nur abwischbare und täglich gereinigte Oberflächen und der PC stand nicht auf dem Boden, sondern erhöht auf einem Ständer.

Inwiefern ist die Rechnung der Firma A und der Ausschluß von Garantieleistungen haltbar?

  1. Ist ein nicht technisch versierter Kunde im Rahmen der Sorgfaltspflicht wirklich dazu verpflichtet, einen PC aufzuschrauben und von innen zu reinigen? Wenn ja, in welchen Abständen?

  2. Die Tatsache, dass aufgrund eines einzigen Defektes des PCs zwei unabhängig arbeitende Bauteile ausgetauscht wurden, lässt meiner Meinung nach darauf schließen, dass der Fehler nicht eindeutig identifiziert wurde. Lässt sich das der Argumentation der Firma A entgegenhalten?

  3. Darf die Firma A eventuelle zukünftige Garantieansprüche, z.B. auch in Bezug auf die luftdicht versiegelte Festplatte(?), pauschal ausschließen?

Liebe Grüße an alle, die den Fall mitdiskutieren möchten,
Fabian

PS:
PS:

  1. Inwiefern könnte eine vom Techniker der Firma A abgegebene Erklärung, man habe es eindeutig mit einem Garantiefall zu tun, über eine Vertreter-Regelung der Firma A zugerechnet werden?