Garantieausschluss für Zubehör?

Hallo,

Auf den Nachteil, dass derartige Leistungen über alle anderen
Käufer finanziert werden müssen, habe ich schon hingewiesen.

Und da kommst Du auch nicht raus. Ich will aber absolut nicht für jeden Idioten mit zahlen, der permanent alles kaputt macht. Und wo genau wäre eigentlich der tolle Vorteil bei Deiner Version? Genau: dass niemand mehr pfleglich mit irgendwas umgehen muss, man bekommt ja jederzeit Ersatz. Also noch mehr Müll.
Tolle Wurst.
Gruß
loderunner

Hallo,

Natürlich widerspricht das der aktuellen Gesetzgebung.
Es war ja auch so gemeint, dass die Gestzgebung dahingehend
verändert würde.

warum muss alles gesetzlich geregelt werden? Bedenke, dass diese Regelung für Sachen aller Art gelten würde. Also Bleistift, Computer, Unterhosen, Bananen, Kernreaktoren…

Aber so, wie es jetzt ist, ist es m.E. nicht
zufriedenstellend.

Jeder kann doch entscheiden, ob er nur Sachen mit Garantie kauft. Das regelt doch der Markt.

Was bringt mir die Beweislastumkehr, wenn nach wie vor der
KUNDE zunächst beweisen muss, dass der Defekt ein Sachmangel
ist?

Ein Defekt ist nie ein Sachmangel. Er kann nur darauf beruhen.

Zur Beweislastumkehr verweise ich immer wieder gerne auf das BGH Urteil, das, wenn man es aufmerksam liest, den Sinn und Zweck der ganzen Regelung nachvollziehbar darlegt:

http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr329_03.htm

Gruß

S.J.

Du hast ja das bekannte Zahnriemenurteil verlinkt.

Kennst du auch das Kotflügeldellenurteil?

BGH vom 14.09.05, Az. VIII ZR 363/04

DAS verstehe ich nämlich nicht.

Da entdeckt der Kunde eine Delle im Kotflügel einige Zeit nach dem Kauf. Er will, dass der Händler sie beseitigt.

Der Händler sagt: Kann doch jeder kommen, die Delle war bei Gefahrübergang bestimmt nicht da.

Der BGH und seine Vorinstanzen sagen:
Egal, wie letzlich die Delle entstanden ist. Sie IST ein Sachmangel, dank Beweislastumkehr wird davon ausgegangen, dass sie schon beim Gefahrübergang vorhanden war.

Ich bekomm das nicht in meinen Kopf!
Die Delle ist ein Defekt am Kotflügel, soweit klar.
Aber warum ist hier denn nicht seitens des Kunden zu beweisen, dass nicht ER SELBER durch unsachgemäßen Umgang diesen Defekt verursacht hat? Warum wird hier gesagt: Delle am Kotflügel ist unstrittig ein Sachmangel?

Warum gilt beim Motorschaden durch Keilriemenübersprung, dass der Käufer die Ursache beweisen muss, aber bei einer Delle am Kotflügel nicht?

Hallo,

Kennst du auch das Kotflügeldellenurteil?

BGH vom 14.09.05, Az. VIII ZR 363/04

kannte ich noch nicht.

DAS verstehe ich nämlich nicht.

Ich auch nicht.

Aber warum ist hier denn nicht seitens des Kunden zu beweisen,
dass nicht ER SELBER durch unsachgemäßen Umgang diesen Defekt
verursacht hat? Warum wird hier gesagt: Delle am Kotflügel ist
unstrittig ein Sachmangel?

Warum gilt beim Motorschaden durch Keilriemenübersprung, dass
der Käufer die Ursache beweisen muss, aber bei einer Delle am
Kotflügel nicht?

Diese Unterscheidung ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Die Richter argumentieren, dass die Ursache für die Verformung eindeutig ist (Einwirkung von Außen). Das ist beim Zahnriehmen Fall aber auch klar (Überspringen des Zahnriemens). Unklar ist aber warum…

In beiden Fällen.

Gruß

S.J.

Kennst du auch das Kotflügeldellenurteil?

BGH vom 14.09.05, Az. VIII ZR 363/04

kannte ich noch nicht.

DAS verstehe ich nämlich nicht.

Ich auch nicht.

Ich weiß nun nicht, ob es mich beruhigen soll, wenn auch du sowas nicht verstehst, oder ob ich mir deswegen nicht besser ernsthafte Sorgen machen soll.

Ich habe das so verstanden, dass bei diesem Urteil der BGH die Beweislastumkehr genau so verstehen würde, wie sie der Laie versteht, aber dies entspricht ja nicht der sosntigen Rechtssprechung.

Diese Unterscheidung ist für mich auch nicht nachvollziehbar.
Die Richter argumentieren, dass die Ursache für die Verformung
eindeutig ist (Einwirkung von Außen). Das ist beim Zahnriehmen
Fall aber auch klar (Überspringen des Zahnriemens). Unklar ist
aber warum…

In beiden Fällen.

Dann könnte doch mal jemand diese scheinbare Diskrepanz einem Jura-Professor vorlegen, der wird uns wohl erklären, woran es liegt.
Denn eins steht fest: Der BGH würde sich ja niemals in der Auslegung eines Gesetzes irren. Und wenn er sich doch geirrt hätte, dann würde er doch wohl wenigstens so schlau sein und diesen Irtum konsequent durchziehen!

Als ich versuchte, die Beweislastumkehr zu verstehen, habe ich unglücklicher weise dieses Urteil gelesen. Das hat meine Einstellung für immer versaut.

Einerseits finde ich die Rechtswissenschaften interessant.
Andererseits finde ich das ganze System viel zu unübersichtlich.
Für jede Regel 100 Ergänzungen und Ausnahmen.
Von den 100 Ausnahmen und Ergänzungen sind 5 im selben Paragrafen zu finden, weitere 10 zumindest im selben Gesetz, 20 verteilt über andere Gesetze, weitere 20 ergeben sich aus der Rechtsprechung, nochmal 20 aus Kommentaren. Und die restlichen 35 Ausnahmen und Zusatzregeln findet man in irgendeiner 1741 Seiten starken EU-Verordnung, aber nur in dem auf Aramäisch (wahlweise auch Klingonisch) verfassten Anhang…

Etwas überspitzt, aber so ähnlich sieht es der Laie, der ich bin.