Hallo zusammen,
wenn ein mp3-Player mit Kopfhörer verkauft wird, kann der
Hersteller dann den Kopfhörer von der Garantie ausschließen?
Ich bin der Meinung, dass das nicht geht, auch wenn der
Kopfhörer „nur“ Zubehör ist. Liege ich falsch?
Der Hersteller gab freiwillig eine Garantie. Die Bedingungen kann er ebenso frei gestalten. Demnach wäre ein Anspruch ausgeschlossen.
Der Verkäufer muss aber für Sachmängel haften. Wenn die Ware schon zum Kaufzeitpunkt einen Mangel hatte (was zu beweisen wäre, was aber unmöglich sein wird!), dann kann man beim Auftreten des Mangels innerhalb von 2 Jahren nach Kauf den Händler in Anspruch nehmen.
Problem ist dabei für den Käufer aber, dass es praktisch unmöglich sein wird, zu beweisen, dass der Defekt, der jetzt auftrat, seine Ursache in einem Sachmangel hatte, der schon zum Kaufzeitpunkt bestand.
Also:
Garantie, vor allem eine Haltbarkeitsgarantie, ist ne coole Sache. Nur leider erlaubt die Freiwilligkeit einer solchen Garantie eben auch solche Bedingungen, dass Zubehör ausgeschlossen sei.
Sachmängelhaftung („Gewährleistung“) ist super, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist (ja, es gibt Ausnahmen, hier wohl aber nicht zutreffend).
Nur ist sie oft ein stumpfes Schwert, weil sich die Beweisführung extrem schwer gestaltet.
Die Beweislastumkehr ist für meine Begriffe nicht „zu Ende gedacht“.
Es gilt ja immer erst, zu beweisen, dass ein Defekt ein Sachmangel ist. Erst danach gilt der Sachmangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf als schon beim Kauf vorhanden.
Hier würde ich mir wünschen, dass klar gesagt würde:
Jeder Defekt, der innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf auftritt, gilt zunächst mal als Sachmangel, außer (naja, eben üblicher Verschleiß, Natur der Sache, eindeutige Fehler des Nutzers,…).
Dann müsste man sich beim Motorschaden nach 4 Monaten beim Auto nicht darüber streiten, ob dieser durch einen Zahnriemendefekt entstanden ist, oder durch extreme Hochdrehen des Motors, sondern man würde verbraucherfreundlich sagen, dass man zu seinem Wohle von einem Zahnriemendefekt ausgehen wird, wenn nicht der Händler schlüssige Indizien oder BEweise anführen kann, dass der Defekt durch den Kunden verursacht wurde.
Wobei: Verbraucherfreundlichkeit ist immer nur ein Schein. Denn am Ende werden Kosten für solche Ansprüche ja immer über die Preiskalkulation auf alle Käufer umgelegt.