Hallo,
darf ein Gewerbetreibender etwas das in neuwertigen Zustand ist unter Ausschluss von Garantie an eine Privatperson verkaufen?
MfG
Darius
Hallo,
darf ein Gewerbetreibender etwas das in neuwertigen Zustand ist unter Ausschluss von Garantie an eine Privatperson verkaufen?
MfG
Darius
Hallo,
Hallo,
darf ein Gewerbetreibender etwas das in neuwertigen Zustand
ist unter Ausschluss von Garantie an eine Privatperson
verkaufen?
Meinst du die (freiwillige) Herstellergarantie? Die wird von dem Hersteller und nicht vom Verkäufer gewährt.
Oder meinst du die (gesetzliche) Gewährleistung. Die muss ein gewerblicher Verkäufer übernehmen. Bei Neuwaren 2 Jahre lang mir Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.
Gruß
-Thunderbird-
Hallo !
Ja,darf er.
Aber Du meinst es bestimmt nicht so.
Garantie muss niemand geben(ist rein freiwillig!),aber die gesetzliche Gewährleistung MUSS er geben,bei Gebrauchtware 1 Jahr sonst 2 Jahre.
Und die darf er nicht ausschließen.
MfG
duck313
Hallo,
Meinst du die (freiwillige) Herstellergarantie? Die wird von
dem Hersteller und nicht vom Verkäufer gewährt.
wo genau steht das geschrieben? Selbstverständlich kann auch der Verkäufer, der Importeur oder sonst wer als Garant auftreten. Wäre auch ziemlich doof, wenn der Anspruchsgegner der Hersteller, in vielen Fällen also irgend eine Bude in der Provinz der VR China, wäre.
Oder meinst du die (gesetzliche) Gewährleistung. Die muss ein
gewerblicher Verkäufer übernehmen. Bei Neuwaren 2 Jahre lang
mir Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.
Beweislastumkehr im ersten halben Jahr.
Gruß
S.J.
wo genau steht das geschrieben? Selbstverständlich kann auch
der Verkäufer, der Importeur oder sonst wer als Garant
auftreten. Wäre auch ziemlich doof, wenn der Anspruchsgegner
der Hersteller, in vielen Fällen also irgend eine Bude in der
Provinz der VR China, wäre.
Ja, in manchen Fällen kann dies so sein. Bei vielen Herstellern muss man sich aber auch direkt an diesen wenden. Deswegen sind bei vielen Geräten auch Garantiekarten dabei. Natürlich ist es am besten, wenn der Hersteller in oder in der Nähe von Deutschland sesshaft ist (beyerdynamic - Deutschland, Logitech - Schweiz… Solche z.B.).
Oder meinst du die (gesetzliche) Gewährleistung. Die muss ein
gewerblicher Verkäufer übernehmen. Bei Neuwaren 2 Jahre lang
mir Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.Beweislastumkehr im ersten halben Jahr.
Hier kann ich jetzt keinen Unterschied erkennen.
Gruß
S.J.
Gruß
-Thunderbird-
Hallo,
Ja, in manchen Fällen kann dies so sein. Bei vielen
Herstellern muss man sich aber auch direkt an diesen wenden.
Verwechsle nicht den Hersteller mit dem, der den Namen drauf klebt oder mit dem, der das Zeug in der EU oder BRD vertreibt. Die wenigsten Anbieter stellen ihr Zeug selbst her. Deiner Ansicht nach ist es also normal, wenn man sich wegen eines defekten Apple Gerätes an Foxconn in China zu wenden hat, wo ein Großteil der Apple Geräte hergestellt werden.
Deswegen sind bei vielen Geräten auch Garantiekarten dabei.
Deswegen? Häh? Das hat sicher andere Gründe.
Natürlich ist es am besten, wenn der Hersteller in oder in der
Nähe von Deutschland sesshaft ist (beyerdynamic - Deutschland,
Logitech - Schweiz… Solche z.B.).
Ehrlich gesagt kann es einem Kunden herzlich egal sein, wo der Hersteller sitzt. Für ihn ist einzig und alleine wichtig, wo der Garant seinen Sitz hat.
Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.
Beweislastumkehr im ersten halben Jahr.
Hier kann ich jetzt keinen Unterschied erkennen.
Wenn derart grundlegende Dinge nicht bekannt sind, solltest Du Dich mit Antworten in einem Expertenforum für Rechtsfragen besser zurückhalten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast
S.J.
Verwechsle nicht den Hersteller mit dem, der den Namen drauf
klebt oder mit dem, der das Zeug in der EU oder BRD vertreibt.
Die wenigsten Anbieter stellen ihr Zeug selbst her. Deiner
Ansicht nach ist es also normal, wenn man sich wegen eines
defekten Apple Gerätes an Foxconn in China zu wenden hat, wo
ein Großteil der Apple Geräte hergestellt werden.
Das finde ich jetzt sehr kleinlich. Was du meinst, würde ich aber, um Missverständnissen vorzubeugen, Produzent nennen.
Dann eben der, der den Namen klebt, oder die Firma, oder der Rechteinhaber…
Deswegen sind bei vielen Geräten auch Garantiekarten dabei.
Deswegen? Häh? Das hat sicher andere Gründe.
Nein. Die Garantiekarte in Verbindung mit dem Kaufbeleg dient dazu, damit derjenige, der seinen Namen auf die Geräte klebt, dem Kunden auch nach Ablauf der Gewährleistung bzw. in Fällen, welche nicht durch die Gewährleistung, wohl aber durch die Garantie abgedeckt werden, helfen zu können.
Ehrlich gesagt kann es einem Kunden herzlich egal sein, wo der
Hersteller sitzt. Für ihn ist einzig und alleine wichtig, wo
der Garant seinen Sitz hat.
Jein. Die ersten 2 Jahre wende ich mich an den Verkäufer. Danach an die Firma. Außer die Garantiebestimmungen sagen etwas anderes aus - aber das geht zu sehr ins Detail.
Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.
Beweislastumkehr im ersten halben Jahr.
Hier kann ich jetzt keinen Unterschied erkennen.
Wenn derart grundlegende Dinge nicht bekannt sind, solltest Du
Dich mit Antworten in einem Expertenforum für Rechtsfragen
besser zurückhalten.
Ich weiß, was es mit der Beweislastumkehr auf sich hat. Nur geht aus dem Text nicht hervor, warum du „im“ statt „nach“ schreibst. Nach einem halben Jahr wird die Beweislast umgekehrt und liegt ab diesem Zeitpunkt beim Käufer.
S.J.
-Thunderbird-
Das finde ich jetzt sehr kleinlich. Was du meinst, würde ich
aber, um Missverständnissen vorzubeugen, Produzent nennen.
Dann eben der, der den Namen klebt, oder die Firma, oder der
Rechteinhaber…
Und ich finde es gewagt zu behaupten, dass es grundsätzlich der Hersteller sei. Nenne Du es kleinlich. Ich nenne es angemessen. Schließlich befinden wir uns hier, auch wenn ich müde werde es immer wieder zu betonen, in einem Expertenforum und nicht bei wer-meint-was oder wer-glaubt-was.
Deswegen sind bei vielen Geräten auch Garantiekarten dabei.
Deswegen? Häh? Das hat sicher andere Gründe.
Nein. Die Garantiekarte in Verbindung mit dem Kaufbeleg dient
dazu, damit derjenige, der seinen Namen auf die Geräte klebt,
dem Kunden auch nach Ablauf der Gewährleistung bzw. in Fällen,
welche nicht durch die Gewährleistung, wohl aber durch die
Garantie abgedeckt werden, helfen zu können.
Sorry. Aber das ist Unsinn. In über 90% muss überhaupt keine Registrierung mittels Garantiekarte vorgenommen werden. Der einzige Grund für die Registrierung ist: Der Garantiegeber möchte an die Daten des Kunden kommen.
Jein. Die ersten 2 Jahre wende ich mich an den Verkäufer.
Danach an die Firma. Außer die Garantiebestimmungen sagen
etwas anderes aus - aber das geht zu sehr ins Detail.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung scheint Dir nicht wirklich klar zu sein.
BGB § 443 Absatz 2:
Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Ist doch irgendwie deutlich komfortabler als Gewährleistung. Der Händler wird Dich spätestens nach 6 Monaten auf die Beweislast verweisen. Viel Spaß dann.
Ich weiß, was es mit der Beweislastumkehr auf sich hat. Nur
Das bezweifle ich aber ganz stark.
geht aus dem Text nicht hervor, warum du „im“ statt „nach“
schreibst. Nach einem halben Jahr wird die Beweislast
umgekehrt und liegt ab diesem Zeitpunkt beim Käufer.
Was soll ich denn noch mehr tun, als auf Seiten zu verlinken, die das erklären?
Die Beweislast liegt im deutschen Recht, verkürzt ausgedrückt, bei dem der etwas fordert. Eine Ausnahme ist der Verbrauchsgüterkauf. Dort gibt es in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr. Nach einem halben Jahr wird die Beweislast eben nicht umgekehrt sondern liegt, wie allgemein üblich beim Käufer. Und wo wir gerade beim Thema Beweislastumkehr sind: Dass ein Defekt auf einen Sachmangel und nicht etwas Missbrauch, Verschleiß, Vorsatz etc. zurückzuführen ist, liegt grundsätzlich beim Käufer. Erst wenn der Beweis erbracht wurde, greift die Beweislastumkehr.
S.J.
Sorry. Aber das ist Unsinn. In über 90% muss überhaupt keine
Registrierung mittels Garantiekarte vorgenommen werden. Der
einzige Grund für die Registrierung ist: Der Garantiegeber
möchte an die Daten des Kunden kommen.
Wenn du das sagst, dann MUSS das natürlich stimmen. Deswegen bieten viele Hersteller ja auch Support etc. an, wenn man sich registriert hat.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung scheint
Dir nicht wirklich klar zu sein.
Sehr gut sogar. Sonst hätte ich das oben nicht so geschrieben.
BGB § 443 Absatz 2:
Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird
vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender
Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.Ist doch irgendwie deutlich komfortabler als Gewährleistung.
Der Händler wird Dich spätestens nach 6 Monaten auf die
Beweislast verweisen. Viel Spaß dann.
Jetzt ist die Frage ob du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennst. Eine Garantie ersetzt nicht die Gewährleistung, sie kann sie a: maximal ergänzen oder b: im Anschluss an die Gewährleistung gewährt werden.
Wenn ein Sachmangel innerhalb der ersten 2 Jahre herrscht und ggf. der Nachweis erbracht wurde, dass es kein Verschulden des Kunden ist, dann greift die Gewährleistung. In allen anderen Fällen, welche der Garantiegeber (nicht Verkäufer) explizit nennt, wendet man sich direkt an den Garantiegeber oder, wenn dieser es in seinen Bedingungen so vorsieht, an den Verkäufer.
Aber von Leuten wie dir leben alle großen Ketten, weil man sie mit korrekten Fakten einfach widerlegen und wegschicken kann. Tja.
Ich weiß, was es mit der Beweislastumkehr auf sich hat. Nur
Das bezweifle ich aber ganz stark.
geht aus dem Text nicht hervor, warum du „im“ statt „nach“
schreibst. Nach einem halben Jahr wird die Beweislast
umgekehrt und liegt ab diesem Zeitpunkt beim Käufer.Was soll ich denn noch mehr tun, als auf Seiten zu verlinken,
die das erklären?Die Beweislast liegt im deutschen Recht, verkürzt ausgedrückt,
bei dem der etwas fordert. Eine Ausnahme ist der
Verbrauchsgüterkauf. Dort gibt es in den ersten 6 Monaten eine
Beweislastumkehr. Nach einem halben Jahr wird die Beweislast
eben nicht umgekehrt sondern liegt, wie allgemein üblich beim
Dann sag das doch auch so. Woher soll man denn wissen, warum du dich so an diesem einen Wort aufhängst?
Verstanden hätte es sicherlich jeder.
Käufer. Und wo wir gerade beim Thema Beweislastumkehr sind:
Dass ein Defekt auf einen Sachmangel und nicht etwas
Missbrauch, Verschleiß, Vorsatz etc. zurückzuführen ist, liegt
grundsätzlich beim Käufer. Erst wenn der Beweis erbracht
wurde, greift die Beweislastumkehr.
Ein alter Hut.
-Thunderbird-
PS: Kann man hier Benutzer blockieren? Ich lese hier von SJ nur dummnöl.
Wenn ein Sachmangel innerhalb der ersten 2 Jahre herrscht und
ggf. der Nachweis erbracht wurde, dass es kein Verschulden des
Kunden ist, dann greift die Gewährleistung.
Das tut ja schon richtig weh…
Setzt Dich doch einfach mal mit der ZPO auseinander, insbesondere wer was zu beweisen hat, dann reden wir weiter.
PS: Kann man hier Benutzer blockieren? Ich lese hier von SJ
nur dummnöl.
Sagt ja genau der richtige.
Laberkopf
Liest du und (ganz wichtig) verstehst du auch was ich schreibe?
Aber wenn ich auch in anderen Brettern deine kleinliche klugscheißerische Art lese muss ich mich nicht wundern, dass es nur deine Meinung gibt und diese die einzige wahre und richtige ist.
Du sitzt wahrscheinlich allein und verbittert in deinem dunklen Kämmerchen und suchst im Internet und insbesondere bei www nur nach Dingen, die du haarklein spalten kannst. Aber pass bitte auf, dass du mit der Spalterei aufhörst bevor du bei den Atomen angekommen bist.
Erbärmlich
Liest du und (ganz wichtig) verstehst du auch was ich
schreibe?
Ja.
Aber wenn ich auch in anderen Brettern deine kleinliche
klugscheißerische Art lese muss ich mich nicht wundern, dass
es nur deine Meinung gibt und diese die einzige wahre und
richtige ist.
Du sitzt wahrscheinlich allein und verbittert in deinem
dunklen Kämmerchen und suchst im Internet und insbesondere bei
www nur nach Dingen, die du haarklein spalten kannst. Aber
pass bitte auf, dass du mit der Spalterei aufhörst bevor du
bei den Atomen angekommen bist.
Nicht nur mit den deutschen Gesetzen hast Du es offensichtlich nicht so, auch die Netiquette dieses Forum scheint Dir fremd.
Es ist wirklich erbärmlich, wenn statt inhaltlicher Auseinandersetzung nur noch persönliche Angriffe auf unterstem Niveau kommen.
:-*
Nicht nur mit den deutschen Gesetzen hast Du es offensichtlich
nicht so, auch die Netiquette dieses Forum scheint Dir fremd.
Es tut mir leid, ich bin neu im Internet. Ich habe das erst seit 2000 oder 2001.
Natürlich habe ich von der Netiquette Ahnung. Deswegen trolle ich auch nicht wild onanierend durch Foren und greife Kleinigkeiten auf. Beweislastumkehr nach oder für 6 Monate. Also bitte. Open Source ist unsicherer als Closed Source (anderes Brett)? Dann installier mal schön KaZaA Lite und wundere dich darüber warum der PC komische Sachen macht. Aber immerhin ist es Closed Source.
Es ist wirklich erbärmlich, wenn statt inhaltlicher
Auseinandersetzung nur noch persönliche Angriffe auf unterstem
Niveau kommen.
Keine Angst, das ist noch lange nicht unterste Schublade :o)
Vielleicht schaust du solange mal hier vorbei.
Natürlich habe ich von der Netiquette Ahnung. Deswegen trolle
ich auch nicht wild onanierend durch Foren und greife
Kleinigkeiten auf.
Wenigstens bist Du ehrlich…