Garantiedauer für Verschleißartikel

Hallo,
im November 2002 habe ich mir ein Handy mit Prepaidkarte gekauft.
Mittlerweile ist das Ladegerät defekt (nicht der Akku). Beim Händler habe ich Anfang November 2003 versucht, über Garantieleistung ein neues Ladegerät zu erhalten.
Jetzt ist der Stand der Dinge so: meine Reklamation ist verschollen, Auskunft kann mir angeblich nur der Sachbearbeiter von damals geben und überhaupt ist man beim Händler der Meinung, dass ein Ladegerät (genauso wie ein Akku) als Verschleissartikel nur 6 Monate Garantie hätte.
Ist das richtig? Ich war der Meinung, dass ich auf den gesamten Artikel (also Ladegerät, Akku, etc.) 2 Jahre Garantie hätte. Ich habe ja auch alles zusammen im Paket gekauft.
Wenn ich 2 Jahre Garantie habe, worauf berufe ich mich?
Danke & Gruß
Phillyboy

Hallo!

Zur Unterscheidung Gewährleistung und Garantie siehe FAQ. Ansprüche wegen Gewährleistung (Haftung für Sach- und Rechtsmängel) kannst du zwei Jahre lang geltend machen, hievon sind Verschleissteile nicht ausgenommen, der Zeitpunkt des Mangels ist allerdings die Übergabe.

Die Garantie ergibt sich aus dem Umfang des Garantievertrages/-zusage.

Gruß
Tom

hievon
sind Verschleissteile nicht ausgenommen,

Außerdem würde ich ein Netzgerät nicht als Verschleißteil bezeichnen…

Aber wie gesagt - der Mangel muß bei der Übergabe schon angelegt gewesen sein.

LG
Stuffi