Hallo,
Wer-weiss-was versteht sich als Expertenforum. Fragesteller erwarten ein entsprechendes Niveau hinsichtlich der Antworten.
In der Regel werden diese Anforderungen auch erfüllt.
Inwiefern entsprich denn dieser Hick-Hack, den du hier vom
Zaun gebrochen hast, den o.a. Anforderungen?
Du meinst also, dass „irgendwas“ schreiben unter Hinweis auf eigene Inkompetenz okay ist?
Die einzige Meinung, die ich geäußert habe, war, dass diese
Garantieerklärung nicht ausreichend war. Und diese Meinung
habe ich geäußert, weil dies in dem von mir verlinkten Gesetz
so steht. -
Es handelt sich hier aber nicht um eine Garantieerklärung sondern um einen Kaufvertrag, in dem eine Garantie Bestandteil ist.
Damit man darüber nicht nochmal diskutieren muss, ich meine
diesen Text hier:
Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich
abgefasst sein. Sie muss enthalten
-
den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des
Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht
eingeschränkt werden und
-
den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben,
die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind,
insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des
Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
Es handelt sich um den § 477 BGB.
Dann solltest Du Dir aber nicht nur die „Rosinen“ herauspicken, sondern den gesamten § zur Kenntnis nehmen. In Absatz 2 heißt es nämlich: Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.
Das bedeutet eben, dass ein Vertrag durchaus geschlossen werden kann, in dem eine Garantie eben nicht detailliert definiert wird. Der Käufer hat hier eine Holschuld. Das ist auch absolut üblich, dass die genauen Garantiebedingungen beim Abschluss des Vertrages nicht bekannt sind. Es ist völlig normal, dass die Garantiebedingungen erst im Karton eines Gerätes zu finden sind. Wenn überhaupt. Bewirbt nun aber Media Markt die Waschmaschine XYZ mit 3 Jahren Garantie, obliegt es dem Käufer, die Bedingungen im Vorwege zu klären.
Nun obliegt es aber nicht mir, Deine Aussagen zu entkräften, sondern es obliegt Dir, diese mit Quellen zu belegen.
Welche Aussage denn?
Ich hab doch gar nichts anderes gemacht als Quellen verlinkt.
Von o.g. Aussage abgesehen.
Nur dass die Quellen eben nicht „passen“
Jetzt lese ich und antworte ich hier nicht mehr.
Och…
Auch eine Art sich der sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen…
S.J.