ich habe ein kleines Problem, bei dem ich Euren Rat brauche.
Ich habe letzte Woche einen 512 RAM-Chip (Arbeitsspeicher) für 88 Euro in einem Computergeschäft gekauft.
Ich habe ihn umgehend zu Hause eingebaut und den Rechner in Betrieb genommen, woraufhin die Leiterdrähte des Chips durchgebrannt sind. Ich bin nach telefonischer Rücksprache mit Chip und PC zum Geschäft zurück, wo beides begutachtet wurde. Der Chip wurde zurück geschickt und heute bekam ich folgendes Ergebnis per Mail.
„…ihr bei uns abgegebenes Gerät „Speicher SIM Quality“ wurde beim Hersteller überpruft.
Leider ist aufgrund eines Überhitzungsschadens die Garantie erloschen, das Gerätl
liegt zur Abholung…“
Ich kann kaum glauben, dass mein Geld im A… ist und das wars. So einfach kann das doch nicht sein. Falls doch werde ich demnächst wohl auch mit minderwertigem Irgendwas handeln und die Leute veralbern.
Was kann ich tun? Wie sieht die Rechtslage aus? Ich habe das Ding ja nicht auf den Grill gelegt oder in die Mikrowelle, sondern sachgemäß eingebaut. Gegenteiliges wurde mir im Geschäft nach Begutachtung meines Rechners auch nicht mitgeteilt.
es gibt entsprechenden Speicher für 5V iund 12V Betriebsspannung. Die 5/12V-Umschaltung passiert meist durch einen Jumper auf dem Mainboard. Ein solcher Überhitzungsschaden bzw. Durchbrenner entsteht eigentlich nur, wenn man den 5V-Riegel mit 12V röstet. Und dafür kann es logisch auch keine Garatie geben.
es gibt entsprechenden Speicher für 5V iund 12V
Betriebsspannung. Die 5/12V-Umschaltung passiert meist durch
einen Jumper auf dem Mainboard. Ein solcher
Überhitzungsschaden bzw. Durchbrenner entsteht eigentlich nur,
wenn man den 5V-Riegel mit 12V röstet. Und dafür kann es
logisch auch keine Garatie geben.
Sorry, das ist mir neu! Erstens gibt es Speicher nur für 5V und für 3,3V und zweitens die Größe 512MB nur für 3,3V und drittens pasen die in einen 5V-Steckanschluß gar nicht rein.
Entweder der Riegel hatte einen Produktionsfehler oder er wurde falsch eingebaut (nur halb gesteckt und dann einen Kurzschluß verursacht). Letzteres wäre evt. vom Händler zu prüfen, ersteres ist natürlich ein Fall für ‚Geld zurück oder neu‘. Und da auch noch keine 6Monate seit Kauf um sind, muß der Händler/Hersteller nachweisen, daß das Ding keinen Fehler hatte.
Gruß
Axel (kein Anwalt)
Hallo,
Sorry, das ist mir neu! Erstens gibt es Speicher nur für 5V
und für 3,3V und zweitens die Größe 512MB nur für 3,3V und
drittens pasen die in einen 5V-Steckanschluß gar nicht rein.
hast recht, lange nix mehr gemacht in der Richtung, deshalb kamen die 12V zustande - SD-RAM haben aber eigentlich für 5V und 3,3V die gleichen Steckplätze?
also…
bedeutet das, dass ich verlangen kann, dass der Hersteller einen Nachweis erbringt, dass seine Ware fehlerfrei war, ist?
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Übrigens war ich mit dem vorher verbauten Chip im Geschäft.
tatsächlich hat sich das Gewährleistungsrecht dahingehend geändert, dass der Händler innerhalb der ersten 6 Monate der insgesamt gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nachweisen muss, dass er die Ware mangelfrei an dich verkauft hat. Erst nach Ablauf der 6 Monate kehrt sich die Pflicht zur Beweislast auf den Käufer um.
Übrigens kann sich der Händler seine Gewährleistungspflicht auch nicht dadurch abwimmeln, dass er Dich an den Hersteller verweist. Du hast im Laden einen Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen, er ist Dein Vertragspartner und hat diesen Vertrag zu erfüllen. Deine Vertragspflicht (Zahlung des Kaufpreises) hast Du erfüllt, jetzt muss er seine Vertragspflicht (Lieferung der vereinbarten mangelfreien Ware) erfüllen. Und wie gesagt, den Nachweis, dass die Ware mängelfrei war, muss er erbringen.