Hallo,
der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist klar?
http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2012/1…
Garantie ist eine freiwillige Zusicherung, somit kommt es allein auf die individuell gemachten Garantieregelungen an. Ohne diese Regelungen zu kennen, wird Dir keiner weiterhelfen können.
Gewährleistung ist hingegen eine gesetzliche Regelung, die dern Käufer vor Mängeln schützen soll, die erst nach dem Kauf auftreten.
Wie Du in obigem Link lesen kannst, gibt es bei der Gewährleistung nach 6 Monaten nach dem Kauf eine „Beiweislastumkehr“ d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon zum Kauf vorlag (was in den meisten Fällen schwer sein dürfte).
Siehe auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Kannst Du das beweisen, dann kannst Du zuerst Nacherfüllung bzw. „Beseitigung des Mangels“ (dies kann z.B. Reparatur des Artikels oder auch ein Austausch sein) verlangen. Fruchtet dies nicht, so kann der Käufer sein Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz (je nachdem was passt) geltend machen.
Wichtig ist auch, ob es sich beim Kauf um Privatleute oder einen „Vebrauchsgüterkauf“ zwischen Unternehmer und Verbaucher handelte. Bei einer GbR ist davon auszugehen, dass es sich um einen „Vebrauchsgüterkauf“ handelte, somit können die oben genannten Mängelhaftungsansprüche des Käufers auch nicht vertraglich beim Kauf ausgeschlossen worden sein.
Interessant ist die Frage, wer nun für den Transport aufzukommen hat.
Aus § 439 (2) BGBfolgt, dass
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Wenn es dem Käufer gelingt nachzuweisen, dass der Mangel der Sache schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag, dann muss der Verkäufer nachbessern und auch Kosten für Transport etc. tragen.
Wenn dies dem Käufer nicht gelingt, kann er seine Ansprüche aus der Gewährleistungspflicht vergessen.
Weitere Verpflichtungen des Verkäufers (und evtl. auch Käufers), die sich aus einer Garantie begründen, hängen ganz individuell von dem Einzelvertrag ab und können - ohne die Klauseln zu kennen - nicht beantwortet werden.
Üblich sind aber z.B. Klauseln wie „unter 40€ Verkaufswert trägt der Käufer die Transportkosten“, oder ähnliches…
Gruß,
Sax